te Pfründner durch Rathschlag zu verständigen. No. 1260. Johan Danner bittet und eine Armen Betheilung. Wird dem Bittsteller nach erfolgter Ausweihung seiner Zuständigkeit vom 1. März 850 angefangen mit täglichen 4 xr betheilte. Hievon ist die Armeninstituts Rechn Führung, der betreffende Hr. Armenvater u. Bittsteller rathschlägig zu verständigen. III. Section No. 653. Quittung der Rosalia Bichler pr 1 fl 59 xr CMz. Zur Zahlung mit 1 fl 59 xr CMz. No. 600. Josef Portmayr Mauthpächter bittet rücksichtlich der von Reslhuber zu fordern habenden Mauthgebühr um Vergütung. Nach dem bestehenden Tarif u. der demselben angehängten Verordnungen ist jeder Bewohner der hiesigen Burgfrieden verpflichtet, die tariffmässige Mauthgebühr entweder beym Aus- oder Eintritte über die Burgfriedgränze zu entrichten, Fremde leisten hiefür die Zahlung beym Ein als auch beym Austritt. Es kömmt ganz u. gar nicht darauf an, ob durch einen Schranken, oder über ein Pflaster paßirt wird, u. dieses um so weniger, als es nicht thunlich ist, an allen Aus- oder Eingangspunkten auf der Burgfriedgränze einen Schranken u. einen Schrankenzieher aufzustellen. Es muß dem Paßanten einerley seyn, ob sie auf gepflasterten oder beschotterten Wege fahren im Gegentheil der letztere wird vorgezogen, dieser aber kostet der Gemeinde ebenso gut Etwas wie der gepflasterter Weg daher gebethen werden müße, dem Verfahren der Mauthpächter am Pfarrthor Willfahr zu leisten, wovon der löbl. Mãt. unter Rückschluß der Kommunikate mittelst Note in Kenntniß gesetzt. No. 622. Conto des Johann Haas pr 24 fl 24 xr CMz. Zur Zahlung mit 22 fl 24 xr CMz aus der Kammerkaßa und 2 fl aus der M. V. Fonds Kaße, weil die hierin bezeichneten Auf-
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