weiteren Benehmen erfolgt worden ist. Zur Löschung dieses Betrages aus dem Kapitaliendepositenbuche zu verständigen. No. 473 Note der k.k. Bez. Hauptm. schaft wegen Deponirung der Waffen in Handen des H. Franz v. Schönthan. Ist die vorliegende Eingabe sammt Beilage der löbl. k.k. Bezirkshauptmannschaft u. Renote mit dem zurückzugeben, daß, nachdem ohnehin der gewesene Nationalgarde Commandant seine Ansprüche auf die Bezahlung der durch ihn ohne obige Bewilligung hinauf einseitig angeschaffte Waffen etc. im Rechtsstreit durchzusetzen vermeint der Gemeinderath aus dieser Rücksicht nicht in der Lage sey, den Platz für die zu deponirenden Armaturstücke zu bestimmen, sondern der löbl. k.k. Bezirkshptmannschaft überlaßen müße, im Sinne der k.k. Kreis Praes. Note v. 9t 9ber 1849 Z. 258/27 das weitere Amt zu handeln. Erinnerung in Betreff der Anzeige von Besitzveränderungen beym Grundbuche. Nach § 42 des Grundbuchspatentes vom 2. Nov. 1792 muß jede Besitzveränderung längstens innerhalb einem Jahre, nachdem sie zu Stande gekommen, um so gewißer angezeigt werden, als im entgegen gesetzten Falle die Grundobrigkeit berechtiget ist, über die sonst gewöhnliche Gebühr noch einen Gulden Strafgebühr aufzurechnen. Nachdem nun bekannt ist, daß mehrere Besitzveränderungen schon vor längerer Zeit eingetreten sind, ohne daß die dießfällige Anzeige beym Grundbuche gemacht wurde, so erhält das Grundbuch mittelst Prot. Extrakt den Auftrag unverzüglich eine Tabelle, worin jene Rückständler aufgeführt erscheinen, in Vorlage zu bringen. IV. Section No. 598 Wochenliste pr. 30 xr C.M. Dem Bauamte zur Zahlung mit 30 xr C.M. u. Verbuchung des Materials. No. 599 do. pr. 42 fl 47 xr C.M. Dem Bauamte zur Zahlung mit 42 fl 47 xr C.M. No. 637 Erinnerung in Betreff der fortwährend einlaufenden Klagen bezüglich der städtischen Beleuchtung. Ist dieserwegen an Josef
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