Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

tigung der vom H. Revidenten beanständeten Punkte zuzustellen. No. 534. Die 3 Lehrer Gehilfen an der Mädchenschule allhier bitten um ein Natural Quartier, oder um den ihnen bewilligten WohnungsZinsbeytrag für jeden einzelnen jährl pr 40 fl CMz. Da die kk. Mädchenschule in Steyr keine eigentliche lokal oder städtische Anstalt ist, sondern dieselbe aus dem Vermögen u. Einkünften des aufgehobenen Excölestiner Frauenkloster creirt worden ist, da die bey dieser Anstalt angestellten Lehr Individuen so lange diese Anstalt besteht, immer aus dem kk. Religionsfonde, der auch das Vermögen des vorerwähnten Klosters eingezogen hat, besoldet worden sind; da auch die beÿ der Mädchenschule angestellte Nählehrerin Elisabeth Menzinger den ihr angewiesenen Zinsbeytrag aus der kk. Religionsfondskasse bezieht u. da endlich auch die Witwe des Lehrgehilfen H. Allmer hinsichtlich der Zahlung des ihr gnädigst bewilligten Gnadengehaltes an die kk. Religionsfondskaßa angewiesen wurde, so glaubt der Gemeinde Ausschuß von Steyr, dß auch die 3 Hrn, welche gegenwärtig bey der kk. Mädchenschule in Steyr als Lehrgehilfen angestellt sind u. einen Wohnungszinsbeytrag beansprucht haben, hinsichtl. der Zahlung desselben nicht auf städtische Renten, sondern auf eben jenen Fond angewiesen werden dürften, aus welchem sie auch ihren ordentlichen Gehalt beziehen, u. auf welchem auch die vorbenannte Nählehrerin in Betreff ihres Zinsbeytrages angewiesen ist. Ein Natural-Quartier kann gegenwärtig den 3 Hrn. Bittstellern von Seite der Stadt um so weniger angewiesen werden, da alle städtischen Gebäude u. Lokalitaten großen Theils schon in Anspruch genommen worden sind, u. noch immer in Anspruch

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