Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

theilweise schon in dem Eingangs Gesagten, in letzterer Beziehung aber auch darin, daß die h. Statthalterey kaum genehmigen dürfte daß der Fond hinsichtlich der Krankenpflege zweyfach, ja wenn man bedenkt, daß auch für Armeninstituts- u. BezirksArme gezahlt werden muß, dreifach in Anspruch genommen würde, was jedenfalls die Kräfte des Fondes übersteigen würde. Zieht man nun auch in Anbetracht, wie das Armeninstitut für ihre Armen stets die Medikamente u. Verpflegskosten zu leisten verpflichtet war, u. daß nur für Letztere in den letzten 5 Jahren eine Summe von 6857 fl erlaufen ist, also durch schnittlich 1371 2/5 fl auf das Jahr entfallen, diese Summe aber, wenn auch nach dem Beschluß vom 12 Jänner 850 die Verpflegung von 9 oder 10 Personen das Armeninstitut trifft, dennoch sich auf die Hälfte obiger Summe reduzieren u. nach Absterben dieser Armen aber, oder bei anderweitigen Reform sich noch mehr verringern wird, so erscheint der Vorschlag, daß die Kosten eines Armenarztes der Stadt von dem Armeninstitut getragen werde gerechtfertiget, u. ich stelle daher meinen Antrag u. meine Bitte dahin: der löbl. Gemeinderath und die löbl. ArmeninstitutsVorstehung wolle dieselbe würdigen u. darüber berathen ob, u. unter welchen Modalitäten ein Arzt anzustellen ist, dem die Verpflichtung obläge, den Armen u. Pfründlern der Stadt u. der 3 Unterstandshäuser, die ärztliche Hilfe, die dieselbe bedürfen, zu gewähren. Beschluss Nach gestelltem Antrage dem Herrn Referenten der II. Section zum weiteren allfälligen Gebrauch u. zur Erledigung abgetretten.

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