ehrw. Orden abzuführen, der M. V. Fond hat mit dieser Verbindlichkeit eine weit größere Aufgabe als seine frühere übernommen, indem derselbe nicht nur für seine Pfründler, sondern auch für die des Armeninstitutes u. für Bezirksarme den entfallenden durchschnittlichen Betrag zu entrichten hat. Eine weitere Aufgabe erwächst dem Fond aus der Unterbringung der jenigen hilflosen Personen, die bisher im Krankenhause Unterstand hatten u. dort auf Kosten des Armeninstituts verpflegt wurden u. jener alten gebrechlichen Leute die wohl jetzt in das Spital der barmh. Schwestern überbracht wurden, in der Folge aber geheilt, oder als unheilbar entlaßen werden. Der Fond wird diese Aufgabe mit dem besten Willen u. nach Kräften zu lösen suchen, aber aus der Übertragung der Krankenpflege u. der in unmittelbarer Folge genossenen Entlaßung des Spitalarztes u. der Einstellung der Verabreichung der Medikamente auf Rechnung des Fondes stellt sich mit neues dringendes Bedürfnis heraus, nämlich das eines Arztes der denjenigen Pfründlern u. Bezirksarmen die ärztliche Hilfe zu Theil werden läßt, die derselben augenblicklich bedürfen u. deren Überschaffung ins Krankenhaus aus der einen oder andern Ursache unmöglich wird oder auch jenen die vorziehen, die in ihrer Wohnung von ihren nächsten Angehörigen gepflegt u. gewartet werden. Ich erlaube mir demnach in Vorschlag zu bringen, daß zu diesem Behufe ein Arzt angestellt werde u. daß den ganz armen Kranken noch ferner die Medikamente verabreicht werden u. zwar auf Kosten des Armeninstituts! Die Begründung dieses meines Vorschlags liegt
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