Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

Protokoll ist, von Übergebern u. Übernehmern zu fertigen u. auf Verlangen jedem derselben Abschriften hinauszugeben. Hievon sind die Gemeinde Depos. Coõn als Übergeber & Hochw. H. Canonicus Joh. Plersch Referent, Hr. Alois Stigler u. Hr. Christ. Brittinger, Mitglieder der II. Section als Übernehmer dieser pol. Depositen, der Hr. Kaßier Göschl zur Übergabe des zum Armen Institute geeigneten Fachs bestimmten Schlüßels, an den Hrn. Referenten der II. Section zu verständigen. ad No. 2762. Übergabs Prot. pol. Deposita. Die laut §. 27 der Instruktion dto. Linz 9. Oktob. Z. 333. P. O. zur Hinterlegung in die Zechschreinen oder Kirchenkassen von der Gemeinde Depos. Coõn zur Übergabe an die Betreffenden, depositirten Vermögenschaften der Exdominikanerkirche & Dreyfaltigkeits Stiftung werden am 9. Febr. 850 Nachmittags 2 Uhr von der gem. Depositen Coõn, an die sich herausstellenden Übernehmer, als den hochwürdigen Hrn. Canonicus u. Stadtpfarrer Josef Plersch, Hrn. Franz Wittigschlager, Carl Kupetzius, Kirchen Math. Graßl, väter gegen in Duplo ausgefertigte & gegenseitig gefertigte Consignationen, welche gegenseitig ausgewechselt werden, übergeben u. das aufgenommene Protokoll unterzeichnet, wovon auf Verlangen jedem der Übergeber u. Übernehmer Abschriften hinauszugeben sind. Die Übernehmer haben, für die vorschriftsmäßige Verwahrung der Kaße bey der Kirche oder dem sonstigen Stiftungskörper unter der gesetzlichen 3 fachen verschiedenen Sperre zu sorgen. Hievon sind die Gemeinde Depositen Coõn als Übergeber u. voran bezeichneter Übernehmer zu verständigen. No. 447. Rechn. Rev. Schiefermayr überreicht das städtische

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