No. 2735. Note des Vorstadtpfarramtes St. Michael bezügl der Übername der pol. Deposita der St Anna Kapelle. Die depositirten für die St. Anna Kapelle bestimmten Stiftbriefe, Privatschuldscheine, Obligationen u. an baarem Gelde sind am 9. Febr d.J. Nachmittags 4. Uhr an den H. Pfarrer Himmelreich u. den beiden Hrn. Kirchenvätern der Vorstadtpfarre St. Michael Mth. Lechner u. Mth. Reder gegen gehörig ausgestellte Consignationen in Duplo, wovon 1 Exemplar den Übergebern das 2. den Übernehmern gegenseitig gefertigt einzuhändigen mit dem Bemerken, daß diese übernommenen Depositen mit der gesetzlichen 3 fachen Sperre mittelst des bestehenden 6 fachen Verschlußes unter gleichzeitiger Übernahme ihrer weiteren Haftung u. Entbindung der gegenwärtig gewesenen Dep. Coõn von ihrer ferneren Haftung für die übergebenen Depositen in weitere Verwahrung zu nehmen sind. No. 2762. Übergabs Protokoll pol. Depositen betreffend. Die für das hiesige Armen Institut u. für die Oppinger' sche Stiftung von der Gem. Dep. Coõn übernommenen Vermögenschaften werden am 9. Febr. d.J. Nachmittags 3 Uhr von dieser an die betreffenden Mitglieder der I. Section übergeben, die in Duplo verfaßten Consignationen gegenseitig gezeichnet, und mit den hiezu eingerichteten Depositenbuche vergliechen u. in das in der Hauptkaßa eigends für das Armen Institut bestimmte Fach hinterlegt u. der zu diesem Fache in Händen des H. Kaßier Göschl bis dato befindliche Schlüßel dem H. Referenten dieser Sektion gegenwärtig der hochwürdige Hr. Canonicus u. Stadtpfarrer J. Plersch übergeben. Mit diesem Verschluß ist für die gesetzliche verschiedenen Sperre u. vorschriftsmäßige Verwahrung gesorgt, u. die Amtsübergabe nach der Instruktion vorbereitet. Das hiezu aufgenommene
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