welch Letzterem auch von der Fortführung der Kaßakontrollors Geschäfte nebst seinen früheren u. sonstigen Verpflichtungen durch Protokolls Extract zu verständigen. Die Übergabe der Schlüßel hat bey der Steueramtsübergabe an das kk. Steueramt Steyr am 4. dß zu geschehen. No. 469. Rech. Rev. Schiefermayr überreicht den Ausweis über die Kosten der Gerichtsverwaltung im III. Solar Quart. 849. Dieser Ausweis ist der Rekursschrift über die Prov. Liq. Coõn Erled. v. 7. Jänner 850 Z. 1235 in Abschrift beizulegen u. der Rekurs wie der frühere dem Inhalte gleich gestellt, zur gehörigen Zeit an das h. Ministerium durch die P. L. Coõn zu überreichen. IV. Section No. 409. Prototoll über den Augenschein rücksichtlich der Überlaßung eines städtischen Grundes an Karl Stohl zu einem Ladenbehältniß. Ist an den löbl. Maãt die Renote zu erlaßen, daß dem Karl Stohl der fragliche Grund gegen die ihm schon unter den 8. April 826 gemachten Bedingungen überlaßen, sich jedoch ausdrücklich bedungen werden müße, daß dieses Behältniß auf keinen Fall weder der Länge, Breite noch Tiefe nach vergrößert werde. No. 222. H. Nat. G. Commandant Haller überreicht das Verzeichniß der auf der Hauptwache befindlichen städtischen Effekten. Zur Wißenschaft u. erhält der H. Bauamtsverwalter Haratzmüller den Auftrag, diese vorhandenen Effekten vorläufig ins städtische Archiv zu transferiren u. die Erforschung des Fehlenden sich angelegen seyn zu laßen. Hievon ist selber nebst Zustellung einer Abschrift dieser Beschreibung zu
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