Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

merksam gemacht hätten u. statt einer im Beschwerdewege bey der Statthalterey gesuchte Abhilfe freymüthig die Aufhebung der unliebsamen Maßregeln mit der Beweisführung des Rechtes beÿ jenen gesucht hätten, die als Corporation auf gleichem Niveau stehen. Nachdem nun dieses leider nicht geschehen ist, der Gemeindeausschuß so wie bisher in ungetrübten Einverständniße mit dem Magistrate stehen will sich übrigens bewußt ist, frey von jeder persönlichen Triebfeder nur durch gesetzliche Normen geleitet seine Bestimmung getroffen zu haben, der Hr. Vorstand u. Bürgermeister diese Gehaltsabzüge bereits 2mal in den Sitzungen als drückend berührte und deßen Äußerungen als Wünsche des gesammten Magistrats Gremiums zu betrachten sind, so stelle ich aus den eben angeführten Gründen über freundliche Aufforderung des Herrn Vorstandes den Antrag: Der Gemeinde Ausschuß erklärt unter Festhaltung der in dem Rekurse an das hohe Ministerium aufgestellten Gründen in Betreff des der Commune aufgebürdeten Drittel der Besoldungen da eine faktische Übernahme der politischen Geschäfte von Seite der Bezirkshptmanschaft nicht erfolgte, in vollem Einklang des hierauf berechneten Beschlußes, den Hrn. Magistratualen bis zum Eintritt der Wirklichkeit in den frühern Bezug ihrer Gehalte zu setzen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Hrn. Votanten einverstanden daher Beschluss per unanimia nach dem Antrage des Herrn Referenten und ist von diesem Beschluße sowohl das Kaßaamt

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