Ratsprotokolle 1850, Jänner - Juni

forderlichen Exekutiv Organen versehenen Gemeinde Vertrettung in bereits selbstständiger Verwaltung ihrer Angelegenheiten nur der vom Staate übertragene Wirkungskreis genau zuzuweisen sey. Von diesen Praemissen ausgehend, erfolgte der Beschluß welcher die Ausfertigung der Dekrete vom 18. Dezbr 849 an die Herrn Magistratualen zur Folge hatte. Am 2 Jänner 850 sollte die ordnungsmäßige Übergabe der Akten nach Vorschrift an die kk. Bez. Hptmannschaft statt haben, welche nach unbefriedigenden Erörterungen beÿ der Coõn damit endete, daß der bisherige Stand beybehalten u. die Amtirung in gleicher Weise fortzuführen sey. Eingaben, welche in den Ressort der pollitischen Behörde gehören würden zur Behandlung dem Gemeinde Ausschuße zugewiesen, welcher selbe, da auch die Bezirkshptmannschaft solche wieder an den löbl. Magistrat indossirte, abermals an die noch faktisch hiezu bestehende Behörde zurückgeben mußte. Allein die hiedurch hervorgerufene unerquikliche Debatte führte zu der Überzeugung, daß der Magistrat wegen Einziehung eines Drittheils der Gehalte nicht mehr zur Fortführung des Politicum sich verpflichtet halte. Es wäre zu wünschen gewesen, daß der Hr. Vorstand, welcher den Gemeindeausschuß mit dem Ersuchen des Vorsitzes einen offenbaren Beweis der Achtung des guten Einvernehmens u. des gemeinschäftl. Zusammenwirkens zu geben vermeinte, auf die Tragweite jenes Beschlußes vor Abgabe der hierauf bezüglichen Dekrete informatorisch auf-

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2