so kann derselbe in Ermangelung der Behelfe u. Beweise über hinreichende Existenz der Brautleute auf Ertheilung des politischen Konsenses nicht einrathen. Hievon wird der löbl. Maãt unter Rückschluß des Gesuches v. 29. Jänner 850 Z. 106. zur weiteren Amtshandlung in Kentniß gesetzt. No. 126. Josef Leopoldseder überreicht behufs seiner Verehelichung die abverlangten Behelfe. Nachdem der Bittsteller durch die beygebrachten Behelfe über Vermögensverhältniße, gesetzlichen Erwerb u. mit der Erklärung des wirklichen Betriebes der erkauften Krämergerechtsame sich ausgewiesen, so waltet gegen seine vorhabende Verehelichung kein Anstand vor, wovon der löbl. Maãt mittelst Renote unter Rückschluß der Kommunikate zur gefälligen Amtshandlung verständiget wird. No. 449. Josef Leopoldseder bittet in Folge der von seinem Vater Anton Leopoldseder erkauften bgl. Krämergerechtsame um Ertheilung des Bürgerrechtes. Dem Bittsteller wird auf die Dauer des gesetzlichen Erwerbes u. des steuerpflichtigen Objektes das Bürgerrecht gegen Erlag der bisherigen Taxe verliehen wovon derselbe rathschlägig zu verständigen ist. Nro. 454. Note des löbl. Maãt mit dem Ehelichungsgesuche des Paul Brandner. Wird dem löbl. Maat sammt allen Beilagen mit dem Ersuchen zugemittelt, dem Josef Huber über das an Paul Brandner ausgestellte Zeugniß bezüglich der Wahrheit zu vernehmen in das Resultat anher bekannt zu geben. No. 439. Das Polizeyamt relativirt über die gesetzwidrige Ausleerung des Schnees u. Eises aus den Häusern auf die Straße. Das Polizeyamt wird
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