Politische Ratsprotokolle 1849

Der Beitrag auf den eingerathen werden darf variirt zwischen zwischen jährlich im 12-50 fl CMz. Ich würde mit Rücksicht auf frühere Vorgänge auf 18 fl CMz für jedes antragen. Gegenüber der Bevorwortung des Gemeinderathes nun u. der guten u. angestrengten Dienstleistung des Zeilmayr, welcher er bei seiner ohnehin schwächlichen Gesundheit unterlegen ist u. weil die Wittwe sich in großem Nothstande befindet u. ob der Pflege ihrer unmündigen Kinder sich auch nichts verdienen kann, ist meine Meinung, mit der auch die übrigen Hr. Votanten einverstanden sind, daher Conclusum per unanimia. Sämtliche Akten unter Anschluß eines Rathsprotokollsextraktes u. Kassaabschlußes im Wege des k.k. Kreisamtes hoher Regierung mit der Bitte vorzulegen, im Gnadenwege zu bewirken, daß der Wittwe Zeilmayr vom 14. Juni 1849 angefangen die Pension jährlicher 83 fl 20 xr CMz bei deren ersten Bezug natürlich das erste Sterbequartal pr 62 fl 30 xr CMz einzurechnen wäre, das Conduktsquartal pr 62 fl 30 xr CMz u. als Erziehungsbeitrag für jedes ihren 2 Kinder jährlich 12 fl CMz flüßig gemacht werden dürfen. gelesen Haydinger Hann Aus.

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