Konkurse für geringe Dienste sollen nicht mehr in Zeitungen angekündet werden. Dem gegenüber bei dem Einrathen des Gemeindeausschusses u. der Dringlichkeit der Dienstbesetzung unter den gegenwärtig obwaltenden Umständen, dann weil sich niemand sonst gemeldet hat, und der Bittsteller unter den hiesigen Praktikanten die Anciennitaet für sich hat, geht mein Antrag mit dem die anderen Herrn übereinstimmen dahin, daher conclusum per unanimia: Es sei die erledigte Kanzleiaccessistenstelle mit dem anklebenden Gehalte, dem bisherigen systemisierten unentgeltlichen Kanzleipraktikanten August Jäger v. Waldau provisorisch zu verleihen, daher an ihn das Anstellungsdekret zu erlassen und er zur Vereidigung an die Bestimmung des Präsidio zu weisen. Der Tag seiner Beeidgung ist von der Kanzlei zu relationieren. gelesen Haydinger Hann Ausc.
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