Politische Ratsprotokolle 1849

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 17 Jänner 1849 in Politicis. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekrt. Pospischil. Hr. Bürgermeister Haydinger referirt. No. 138. Regg̃s. Verordnung wegen Vereinfachung u. Beschleinigung des Geschäftsganges bei den Ämtern. Mit dem Vortrage in pleno erledigt, Parien an das Rathspersonale sowie an die beiden Pfarrer zu ertheilen, dem Kassaamt u. Konscriptionsamt zuzustellen, vom Expedit zu affigiren, u. dem Gemeinderath mittelst Note zu zumittl.

Referat des M. R. Bleyer. No. 101. Rathsdiener Hiesmair um Ausstellung eines Zeugnisses. H. Referent trägt auf Abweisung an, weil die Ausstellung von Zeugnissen gesetztlich nicht gestattet ist. Hr. Maurer, Buberl und Knoll tragen auf Ausstellung des Zeugnisses an. Per majora Ist das Verdienst Zeugnis auszustellen. gelesen Haydinger Pospischil Rathsprotokoll Zur Sitzung vom 24. Jänner 1849 in Politicis Gegenwärtig Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Aus dem Referat Hrn. M. R. Buberl. No. 171. & 176. Elisabeth Dobler für ihren Sohn Georg, u Anton Neumair für seinen Sohn Moritz um Verleihung des Josef v: Pflügelschen Stipendiums. Vortrag. Mit hohem Regierungsdekrete vom 4. Novbr 1848 No: 26019 wurde Ausschreibung dieses Stipendiums anbefohlen und mit dem Edikt v. 13. Xber 1848 der Termin bis 15. l. M. anberaumt; es haben sich gemeldet: Frau Elisabeth Dobler Maãtsrathswittwe für ihren in Kremsmünster studierenden Sohn Georg

und Anton Neumair, maãtl. Expeditor u. Taxator für seinen in Linz studirenden Sohn Moritz. — Nachdem hochortig genehmigten Stiftbriefe sind für dieses Stipendium talentierte u. gesittete Jünglinge unbemittelter Eltern aus Steyr berufen u. der Magistrat mit der Präsentation dieses Stipendiums betraut. – Aus der Competententabelle qualificirt sich jeder dieser Junglinge zur Erlangung, so daß zur Präsentation des Einen oder des Andern die größere oder mindere Dürftigkeit den Eltern u ihre übrigen Verhältnisse in genaue u. unpartheiische Erwägung zu ziehen sind. Frau Elisabeth Dobler ist Wittwe von 3 Kindern u. bezieht aus der Komunenkasse an Pension 233 fl für ihre 3 Kinder aus selber Kasse an jährl. Sustentat. Beitrag 120 fl & für den Sohn Theodor das Jungfenzl'sche Stipendium mit 61-11 Zusammen jährlich 414 fl 11 xr CMz. Sie hat 2 Söhne in den Studien und die Tochter unentgeltlich in dem Institut in Gleink u. ist sonach im Stande als eine im Alter noch nicht vorgerückte Frau sich durch Handarbeit etwas zu verdienen. Ihr gegenüber ist die Lage u. die Erhaltung der Familie des Magistrat-Expeditor Neumair viel schwiriger, da derselbe nur einen jährl. Gehalt von 400 fl CMz ohne alle Nebenemolumente bezieht hat für seine Frau u. 2 unversorgte Kinder zu sorgen, dient bei diesem Maãte mit unermüdeten Fleiße u. musterhaften Redlichkeit, fristet sein Leben nur kümmerlich u. ist daher einer Unterstützungen für seinen talentirten Sohn wurdig, daher ihn aus den Gründen dieser Stiftung Hr. J. N. Dr. v. Pflügl zur Präsentation mit besonderer Eingabe emfale. — Unbemerkt kann nicht gelassen werden, daß dem ersten Nutznießer nach Inhalt des Stiftbriefs die Interessen auch vor den von Zeit zu Zeit in Verlosung fallenden Oblionen gebühren, so wie daß, weil Moritz Neumair das Adam Pfefferl'sche Stipendium von jährlich 16 fl 4 xr CMz genießt, diese sich hiemit erledigen u. bei Wiederverleihung desselben auf den Georg Dobbler Bedacht genommen werden könnte. Hr. Referent trägt daher an, es sei für diese Stiftung Moritz Neumair zur Präsentation zu bringen. Die Hrn. Votanten sind hiermit

einverstanden, u. Hr. M. R. Bleyer errinert noch insbesonders daß der Moritz Neumair um so mehr dieser Präsentation würdig sei, als bei dem hektischen Zustand seines Vaters Anton Neumair diesem Letztern keine lange Lebensdauer prognosiirt werden könne, und er durch die vieljährige Krankheit seiner erst von kurzen verstorbenen Tochter in nicht unbedeutend Auslagen versetzt worden ist, auch seine ausgezeichnete musterhafte und angestrengte Amtsführung, unter deren Folgen seine Gesundheit erschüttert worden ist, gerechte Berücksichtigung verdient. Conclusio per maiora Nach dem Antrag des Hr. Referenten. gelesen Haydinger Pospischil Rathsprotocoll Zur Sitzung v. 14 Febr 1849 in Politicis. Gegenwärtig Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekrt Pospischil Referat d Hr M. R. Bleyer No. 635. Carl Aigner, Kaplan als Bauunternehmer im Plauzenhof überreicht die abverlangte Caution pr 800 fl CMz in 36 Staatspapieren u. bittet um Anweisung einer fernern Bauführ. Der Dep. Coon zur Empfangname u. Ausstellung des Legscheines zuzustellen u das Tripli- cat dem Gemeinderath mit Note mitzutheilen. gelesen. Haydinger Pospischil Sec

Beeidigungs Protokoll Aufgenommen vor dem Maãt Steyr zur Sitzung am 17. Febr 1849. Gegenwärtige: Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Off Num. 558 Pol. Nachdem Ruppert Weisengruber mit Erledigung vom 14. l.M. No. 558 Pol. als systemisirter unentgeltlicher Kanzleipraktikant bei diesem Magistrat aufgenommen worden ist so wurde derselbe heute vor den versammelten Rath gerufen u. von ihm nach vorausgegangenem Eids und Meineidserinnerung folgender Eid abgenommen. Sie werden einen reinen körperlichen und unverfälschten Eid zu Gott dem Allmächtigen ohne Gemüthshinterhalt oder Zweideutigen Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als systemisirter unentgeltlicher Kanzleipraktikanten obliegenden Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung u. Folgsamkeit leisten, die ihnen zugetheilten

Arbeiten fleißig u. genau verrichten, die Expeditionen treu u. wörtlich abschreiben u. collationiren, die vorschriftsmäßigen Amtsstunden beobachten, in allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnissen das strengste Stillschweigen beobachten zu sich jederzeit anständig betragen wollen u. werden. Sie werden weiter schwören, daß Sie wenn Sie als Aktuar bei Criminal- u. sonstigen Vernehmungen verwendet werden, die Fragen und Antworten so niederschreiben wie sie Ihnen werden in die Feder gesagt werden, u. daß Sie hiebei u. über Alles, was Ihnen aus derlei Veranlassungen bekannt wird, das strengste Stillschweigen beobachten. Hierauf legte derselbe in die Hände des Praesidiums folgenden Eid Ich Ruppert Weisengruber schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen und unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt und zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden u. ich in Allem wohl verstanden habe, so genau und pünktlich nachkommen wolle und werde, als wahr mir Gott helfe! RugpelretseWn eissengruber Haydinger Pospischil Secr.

Rathsprotocoll Zur Sitzung vom 10. März 1849 in Politicis Gegenwärtig Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Herr Bürgermeister Haydinger referirt No. 918. Aufforderung des Ministerrathes vom 6. März l. J. unter Anschluß des Patentes wegen Auflösung des Reichstags, Ertheilung der Staatsverfassung und zweier Patente betreffend die Grundrechte u. die Ablösung

der Giebigkeiten dto. 4. März d. J. mit der Weisung, daß sonach die bestehenden Gesetze von den Behörden auf das strengste gehandhabt werden sollen. Mit dem Vortrage in pleno u. sogleicher Affigirung der übrigen Manifeste erledigt. gelesen Haydinger Pospischil Sekr Rathsprotokoll Zur Sitzung vom 17. März 1849 in Politicis Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil Aus dem Referate des Hr. M. Raths Buberl No. 974. Mathias Leeb bittet um Einhalt mit der eintägigen Arreststrafe und um die Beweggründe und das Urtheil. Dem Hr. Bittsteller wird sein Gesuch mit dem rückgestellt, daß es nicht in der Macht des Richters 1. Instanz stehe, mit der Exequirung der höhere Orts zu erkannten Strafe um so weniger Einhalt zu thun, als derselbe

bei der Publikation des hohen Regierungs-Dekrets vom 27. v. M. Z. 5698. selbst erklärte, daß er, weil er wegen seines Geschäftes die Strafe nicht sogleich antretten könne und ihm ein weiterer Rekurs nach dem Gesetzes nicht offenstehe, bitten müsse, daß ihm bis zum Antritt seiner Strafe einige Tage Zeit gegeben werde u. auch kein Ansuchen um Begnadigung vorliegt, daher der Magistrat die Strafe vollziehen muss, wenn sich nicht binnen 8 Tagen ausgewiesen wird, daß ein derlei Gnadengesuch überreicht worden sei. Übrigens erhält der Hr. Bittsteller in den Anbug eine Abschrift des hohen Regierungs-Dekrets, da die übrigen gebetenen Abschriften dem Hrn. Dr. Compaß als Vertretter des Hrn. Bittsteller auf sein unterm 3. November 1847 Z. 8775 pol. gestelltes Ansuchen ohnedies bereits erfolgt wurden. gelesen Haydinger Pospischil Sekrt.

Raths-Protocoll in politicis zur Sitzung am 9. Juny 1849 Gegenwärtig Herr Bürgermeister Haydinger, Mag. Rath Maurer. Buberl. Bleyer. Knoll. Sekretär Gärber Referat des Hr. Mag. Rathes Buberl. Ad N. 2251 p. Hr. Referent trägt nach abgelesenem Vortrage wegen Besetzung des Adam Pfefferl'schen Stipendiums mit folgende Meinung an: Franz Julius Fellöcker zur Erlangung dieses Stipendiums zu präsentiren und daher das belegte Gesuch mit dem Zeitungsblatte und dem affigirten Edicte sammt. der Kompetententabelle, dem Rathsprotokollextract und einer Abschrift des Stiftbriefes der h. k. k. Landestelle mit

Bericht vorzulegen. Mit diesem Antrag sind sämmtliche Herrn Votanten einverstanden. daher Beschluß Nach dem Antrage des Hr. Referenten. gelesen Haydinger Gärber Sekr. Beeidigungs - Protokoll Aufgenommen von dem Maãt. Steyr in der Sitzung am 11. Juli 1849. Gegenwärtige Hr. Bürgermeister Haydinger, M. R. Maurer Buberl Knoll Knoll Sekretär Pospischil. Ad Num. 2714 p. Da dem hierortigen CanzleiAccessisten Anton Adam die diesfalls in Erledigung gekommene letzte Cancellistenstelle mit Erledigung vom 10. Juli 1845 No. 2714 p provisorisch verliehen worden ist, so wurde derselbe heute von dem versammelten Rath gerufen, u. ihm nach vorläufiger Eides u. Meineidserinnerung folgender Eid abgenommen: Sie werden heute zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen u unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt u. zweideutigen Verstand dahin schwören, daß sie die ihnen als Maãts - Kanzellisten obliegenden

Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, Ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung u. Folgsamkeit leisten, die ihnen zugetheilten Arbeiten fleißig u. genau verrichten, die Expeditionen richtig u. genau abschreiben, u collationiren, die vorschriftsmäßigen Amtsstunden beobachten u sich auch außer denselben nöthigenfalls verwenden lassen, im Allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnissen das strengste Stillschweigen beobachten, u. sich jederzeit gewissenhaft treu verschwiegen u anständig betragen wollen u. werden. Sie werden weiters schwören daß Sie, wenn Sie als Aktuar bei Criminal - oder sonstigen Vernehmungen verwendet werden, die Fragen u. Antworten so niederschreiben, wie Sie ihnen werden in die Feder gesagt werden, u. daß Sie hierüber und über alles, was ihnen aus derlei Veranlassungen bekannt wird, das strengste Stillschweigen beachten und jedes anvertraute Gut getreulich verwahren. Eid. Ich Anton Adam schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen und unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden u was ich in Allem wohl verstanden habe, so genau und pünktlich nachkommen werde, als wahr mir Gott helfen Anton Adam gelesenHaidinger Pospischil Sec.

Protocoll zur Sitzung am 18. August 1849 in politicis. Gegenwärtige Herr Bürgermeister Haidinger Mag. Rath. Maurer Buberl Bleyer. Knoll Rathsauskultant Hann. Referent des Herrn Rathes Bleyer Nro. 3416. Renote des Gemeinderathes hier wegen Verleihung der Accessistenstelle an August Jäger v. Waldau. Der Hr. Referent erstattet folgenden Vortrag: Die hohe Hofentschließung dto 19. Mai 1785 verordnet:

Konkurse für geringe Dienste sollen nicht mehr in Zeitungen angekündet werden. Dem gegenüber bei dem Einrathen des Gemeindeausschusses u. der Dringlichkeit der Dienstbesetzung unter den gegenwärtig obwaltenden Umständen, dann weil sich niemand sonst gemeldet hat, und der Bittsteller unter den hiesigen Praktikanten die Anciennitaet für sich hat, geht mein Antrag mit dem die anderen Herrn übereinstimmen dahin, daher conclusum per unanimia: Es sei die erledigte Kanzleiaccessistenstelle mit dem anklebenden Gehalte, dem bisherigen systemisierten unentgeltlichen Kanzleipraktikanten August Jäger v. Waldau provisorisch zu verleihen, daher an ihn das Anstellungsdekret zu erlassen und er zur Vereidigung an die Bestimmung des Präsidio zu weisen. Der Tag seiner Beeidgung ist von der Kanzlei zu relationieren. gelesen Haydinger Hann Ausc.

Beeidigungs-Protocoll! Aufgenommen bei dem Magistrate Steyr in der Sitzung vom 22. August 1849. Gegenwärtig Hr. Bürgermeister Haydinger M. R. Maurer Buberl Bleyer Knoll Sekretär Pospischil ad Num. 3416. Pol. Da dem hierortigen Kanzleipraktikanten August Jäger von Waldau die in Erledigung gelangte Kanzleiaccessistenstelle mit Erledigung vom 18. August 1849 No. 3116 p. verliehen worden ist, so wurde derselbe heute vor dem versammelten Rath vorgerufen u. ihm nach vorläufiger Eides u. Meineidserinnerung folgender Eid abgenommen: Sie werden heute zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen u unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin schwören, daß Sie die Ihnen als maãtl. Kanzlei-Accessisten obligenden Pflichten genau u. pünktlich erfüllen, ihren Vorgesetzten die gebührende Achtung und Folgsamkeit leisten, die ihnen zugetheilten

Arbeiten fleißig und genau verrichten, die Expeditionen richtig und genau abschreiben u. collationiren, die vorschriftmäßigen Amtsstunden beobachten u. sich außer denselben nöthigenfalls verwenden lassen, in allen Ihnen bekannt werdenden Amtsgeheimnissen das strengste Stillschweigen beobachten, sich jederzeit gewissenhaft, treu, verschwiegen u. anständig betragen wollen u. werden. — Sie werden weiter schwören, daß Sie, wenn Sie als Aktuar bei Criminal- od. sonstigen Vernehmungen verwendet werden, Sie die Fragen und Antworten so niederschreiben wie sie ihnen werden in die Feder gesagt werden, u. daß Sie hierbei und über alles was Ihnen aus derlei Veranlassungen bekannt wird, das größte Stillschweigen bewahren und jedes anvertraut Gut getreulich verwahren. Eid. Ich August Jäger v. Waldau schwöre zu Gott dem Allmächtigen einen reinen körperlichen und unverfälschten Eid ohne Gemüthshinterhalt oder zweideutigen Verstand dahin, daß ich dem, was mir jetzt ist vorgehalten worden und was ich in Allem wohl und gut verstanden habe, so genau und pünktlich nachkommen werde, als wahr mir Gott helfe. August v. Jäger gelesen Haydinger Pospischil

Rathsprotokoll von der Sitzung am 29. September 1849 in Politicis. Gegenwärtige. Herr Bürgermeister Haidinger Mag. Rath Maurer Buberl Bleyer Knoll Auskultant Hann. Referat des Herr Mag. Rathes Bleyer N. 3218 Renote des hiesigen Gemeinderathes dd 27. Juli d. J. Z. 1549 - 1551 in Betreff des von der Kanzellistenswittwe Zezilia Zeilmayr gebethenen Conducts - Quartal, Pension u. Erziehungsbeitrages. Der Gemeinderath hat die bei demselben eingebrachten Bittgesuche der hierseitigen Kanzellistenswittwe Cecilia Zeilmayr ihr auf den Tod ihres Mannes die Pension, das Conduktsquartal und u einen Erziehungsbeitrag für

ihre 2 unmündigen Kinder bewilligen zu wollen, zur Bevorwortung höhern Orts aufergegeben. Es ist auf den ersten Blick zu ersehen, daß weil sich die Dienstzeit des Zeilmayr vom 13. Jänner 1841 als dem Tage des abgelegten Diensteides als Accessist berechnet, indem die systemmäßigen Kanzleipraktikanten noch mit dem hohen Regg̃sdekrete dd. 11. April 1839 Z. 4138 eingeführt wurden seine seit 22. November 1837 begonnene Kanzleipraxis darum hier nicht in Anschlag gebracht werden kann, und bis zu seinem Tode am 14 Juni 1849 nur 8 Jahre 5 Monathe u 6 Tag verflossen sind, das Gesetz aber Pensionsfähigkeit, Conduktsquartal u. Erziehungsbeiträge an die Bedingung knüpft, daß der Beamte 10 Jahre im öffentlichen Dienste hingebracht u. mehr als 3 Kinder hinterlassen habe, es sich hier offenbar in allen 3 Richtungen um einen GnadenAkt handle. Dieß vorausgeschickt ist zu prüfen, ob die übrigen Erfordernisse vorhanden sind. A. In Absicht auf die Pension ist ausgewiesen: 1 dß Zeilmayr in der Akti- vitaet gestorben ist. 2 Dß. er zuletzt einen Gehalt von 250 fl CMz aus gemeiner Stadtkasse genossen u. als Kanzellist am 21. Nov. 1843 die nun 28 Jahre alte Bittstellerin geehlichet. 3 Ds er mit ihr bis zu seinem Tode in ungetrennter Gemeinschaft gelebt. endlich 4. Sie in großer Dürftigkeit hinterlassen habe. Die Pension würde in jährlichen 83 fl 20 kr. CMz bestehen. B. In Absicht auf das Conduktsquartal ist ausgewiesen. das die Krankheits und Leichenkosten nach der vorgelegten Inventur 69 fl 12 kr CMz betragen und die Aktiven von den Passiven überstrichen wurden. Es würde sich auf 62 fl 30 xr CMz berechnen. C. In Absicht auf den Erziehungsbeitrag ist ausgewiesen; dß sie 2 eheliche Kinder besitzen: a: Karl am 23. Jänner 1847 b: u Antonia Maria Zezilia am 13. Juni 1849 geboren. der erste würde das Normalalter am 23 Jänner 1867 die 2.am 13. Juni 1867 erstrecken.

Der Beitrag auf den eingerathen werden darf variirt zwischen zwischen jährlich im 12-50 fl CMz. Ich würde mit Rücksicht auf frühere Vorgänge auf 18 fl CMz für jedes antragen. Gegenüber der Bevorwortung des Gemeinderathes nun u. der guten u. angestrengten Dienstleistung des Zeilmayr, welcher er bei seiner ohnehin schwächlichen Gesundheit unterlegen ist u. weil die Wittwe sich in großem Nothstande befindet u. ob der Pflege ihrer unmündigen Kinder sich auch nichts verdienen kann, ist meine Meinung, mit der auch die übrigen Hr. Votanten einverstanden sind, daher Conclusum per unanimia. Sämtliche Akten unter Anschluß eines Rathsprotokollsextraktes u. Kassaabschlußes im Wege des k.k. Kreisamtes hoher Regierung mit der Bitte vorzulegen, im Gnadenwege zu bewirken, daß der Wittwe Zeilmayr vom 14. Juni 1849 angefangen die Pension jährlicher 83 fl 20 xr CMz bei deren ersten Bezug natürlich das erste Sterbequartal pr 62 fl 30 xr CMz einzurechnen wäre, das Conduktsquartal pr 62 fl 30 xr CMz u. als Erziehungsbeitrag für jedes ihren 2 Kinder jährlich 12 fl CMz flüßig gemacht werden dürfen. gelesen Haydinger Hann Aus.

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