ist dieser Beschluß sogleich h. Regg̃ mit dem Anhange anzuzeigen, daß mit 1. Jänner 850 angefangen diesen Hrn. Beamten & Dienern nur 2/3 ihres Gehaltes als derjenige Betrag werde für Rechnung des a. h. Aerars ausbezalt werden, den der Staat übernommen hat, nachdem sich zur Bezahlung des letzten Drittheiles nach den Vorangeschickten, die Gemeinde nicht mehr verpflichtet halte, es wäre dem, daß der Staat dasselbe übernähme. Desgleichen gelte auch für jene Zahlungen, die die Gemeinde auf Kosten des a. h. Aerars seither geleistet hat. Hiernach ist das Kaßaamt die betreffenden Hrn Beamten u. Diener zu verständigen und an die h. Regg̃ das Erforderliche sogleich zu erlaßen. Ausgenommen sind ganz für die Gemeinde der Stadtwachtmeister sammt Polizeymanschafft, Zwickler Rathsdiener, als in der Patr. Gerichts- u. Verw. Kosten von der Gemeinde übernommen & zu 1/3tel das Kanzley Personale. No. 2661. Note des pr. Nat. G. Coãndo über die Einrückung des 1. Landwehr Batail. wegen deren Empfangnahme. Wird ein Soupeé bey dem Hrn. Josef Reichl Gasthausbesitzer zum Adler hier veranstaltet, wozu sämmtliche hier einzurückenden kk. Militair Offiziers nebst dem Hrn. Stadt Commandanten Major Okowalsky, Kreisverweser Heyß u. Hr. Bürgermeister Haydinger einzuladen seyen, deßen Kostenbetrag auf Kosten der Gemeinde zu geschehen hat. Hievon ist der Hr. Antragsteller u. Hr. Reichl rathschlägig zu verständigen. No. 2635. Note des Maãt Steyr mit einem Formulare der lomb. venet. Tresorscheine. Zur Einsicht genommen und zur Affigirung geeignet, zumal Steyr in einigen Verkehr mit Italien steht.
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