Gegenstände ordentlich verwahre, der Feuersicherheit wegen darauf sehe, bey vorkommenden Fällen einer Beschädigung oder Abhandenkommen derselben die Anzeige sogleich erstatte; hiefür hat Bittsteller weder Belohnung noch sonst irgend eine Vergütung oder Zahlung von der Gem. Kaßa anzusprechen sondern derselbe ist rein nur an die Theaterdirektion oder die das Theaterlokale benützenden Parteyen angewiesen, dessen derselbe u. der Bauamtsv. Haratzmüller rathschlägig zu verständigen. No. 2609. Note des kk. Kreisamtes bezügl. der dort befindl. Akten die Holz- u. Kohlangelegenheit betreffend. Zur Wißenschaft & ist Hr. Neumayr u. Sonnleitner hievon durch Vorhalt zu verständigen, daß sich die selben s. Z. befaßen, weßhalben denselben dießfalls ein Certificat zuzustellen ist. No. 2652. Note des Maãt Steyr über das Gesuch des Mich. Katzenbeißer wegen Anschaffung einer Hose für den Inquisiten Anton Schweiger. Der Hrn. Bauamtsverwalter Haratzmüller wird ersucht, wenn möglich heute noch 1 Tuchhose für Vorgesagten anzukaufen u. den Conto hieher vorzulegen. No. 2663. Erlaß der Landescoõn zur politischen Organisation vom 5. Dezbr. 1849 in Betreff der weiteren Bestimmungen für die Geschäftsübergabe von den bisherigen pol. Ämtern. Es ist allen Beamten & Dienern, welche nicht von der Gemeinde übernommen, d. h. in ihre Dienste angestellt werden, mit 1. Jänner 850 keine Gehalte u. anderweitige Bezüge mehr auszuzahlen, sondern sie an das a. h. Aerar zu weisen, damit aber dieselben nicht in Verlegenheit kommen, so
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