Ratsprotokolle 1849

Sitten nachweisen, so williget der Gemeinderath auf deren hierortige inwohnungsweise Verehelichung jedoch nur unter der ausdrücklichen Bedingung ein, daß Anton Mahner nicht bloß seinen politischen Ehekonsens, sondern auch zum Behufe seiner künftigen hierortigen Evidenzhaltung als fremde Wohnparthey den gesetzlich vorgeschriebenen Heimathschein von seiner Zuständigkeitsbehörde dem Oberamte Schönhof beybringe, u. gleichzeitig bey dem Polizeyamt hinterlege. Wovon der löbl. Maat. unter Rückschluß des Aktes ersucht wird, den Bittsteller dahin zu bescheiden. No. 2385 Augenscheins Protokoll aufgenommen in Betref des Flächenmaßes des städtischen Ochsenholzes. Der Hr. Bauamtsv. Michael Haratzmüller wird ersucht, die inangeführten Übelstande in Bezug der schadhaften Marksteine zu beheben, bey Vornahme unter Zuzug des Hrn. Gemeindeausschußes Wittigschlager und der nächsten Anrainer die neuen Marksteine an Stelle der alten einsetzen zu laßen, die fortlaufende Numerirung u. Bezeichnung mit SS ingleichen die Ausräumung der gezogenen Gränzgräben auf sichtliche Weise zu veranlaßen, u. die genaue Ausmeßung von einem Steine zum andern in einer eigenen Beschreibung nach diesen Nummern in Vorlage zu bringen, wovon Hr. Bauverwalter Haratzmüller u. Gem. Aussch. Wittigschlager rathschlägig zu verständigen. Die weitere Gränzberichtung an der Teichtwiese des Rahofergutes &c. bleibt der im Frühjahr vorzunehmenden Katastralvermeßung des Ochsenholzes vorbehalten.

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