Ratsprotokolle 1849

sigen Zeugdrucker. Den löbl. Maãt mit Note zu erinnern, daß die Erwerbsteuer der hiesigen Leinwand und Zeugdrucker nicht nach Verhältniß aufgelegt u. Ign. Vogt jedenfalls zu hoch besteuert sey. Nach dem Dafürhalten des Gemeinde Ausschußes dürfte derselbe auf 20 fl welche auch die hiesigen Färber bezahlen, zurückgesetzt u. Erwerbsteuer der die übrigen Leinwandu. Zeugdrucker nach diesem Verhältniß regulirt werden. VI. Section No. 2364. Conto des Wolfg. Fichtl pr. 20 fl CMz. Der M. V. F. Rechnungsführung zur Zahlung der 20 fl CMz. No. 2374. do des Josef Ebner pr 36 fl CMz. Der M. V. F. Rechn. Führung zur Zahlung. No. 2365. do. des Wolfgang Fichtl pr 11 fl 9 xr CMz. Der M. V. F. Rechn. Führung zur Zahlung mit 11 fl 9 xr CMz. No. 2404. Erinnerung in Betref der schlechten Beschaffenheit der Fußbedeckung der im hiesigen Krankenhause u. Bürgerspitale befindlichen Soldaten. Zur Sicherstellung gegen das Bataillons Commando erhält das Polizeyamt den Auftrag, binnen 2 Tagen ein Befundsprotokoll über die dieser Mannschaft gehörigen Schuhe aufzunehmen u. unter Beiziehung eines Sachkundigen sogleich die Kosten der Herstellung anzugeben. Nachtrag zur I. Section No. 2370. Michael Dörr bittet wiederholt und gnädige Ertheilung der Aufnamsurkunde. Der Bittsteller wird angewiesen, seinen gesetzlichen Erwerb u. den bleibenden Wohnlitz in der Gemeinde genügend bey dem Magistrate auszuweisen, erst auf diese Vorlagen kann die Aufnahmsurkunde in den Gemeindever-

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