Ratsprotokolle 1849

ner Zuständigkeit. No. 2568. Note des Joh. Eichinger pr 30 xr CMz. Zur Zahlung mit 30 xr CMz aus der Armeninstituts Caßa. No. 2367. do. des Friedr. Fichtner pr 1 fl 36 xr CMz. Der Armeninstituts Caßa zur Zahlung mit 1 fl 36 xr CMz. No. 2377. Kundmachung des Hrn. Landeschef bezüglich der Ankunft Sr. Majestät des Kaisers in Linz. Wird von Seite des Gemeinderathes eine Deputation aus 6 Mitgliedern nach Linz abgehen. No. 2312. Die sämmtl. Bäcker Innung von Stadt Steyr bittet um baldige Abhilfe ihrer Beschwerde. Wird den Bittstellern bedeutet. ad 1. Eine theilweise Auflaßung des Satzes, welche nur von der Regg̃ bewilliget werden könne führt zur gänzlichen Aufhebung desselben u. muß die Freygebung der Bäckergewerbe nach sich ziehen, ist daher im Inteẽ der Bittsteller nicht zu bevorworten. ad 2. Der Gemeinderath wiederhohlt der Bäckerinnung den kräftigsten Schutz gegen jede Gewerbsstörung, sein Wirkungskreis beginnt jedoch erst dann wenn von Seite der Beeinträchtigten bey dem Maãt gegen die den Gewerbsvorschritten zuwiderhandelnden Klage geführt, u. nicht mit allen Nachdruck Amt gehandelt wurde. ad 3. Dem unbefugten Brodverkauf der Greisler und Viktualienhändler kann nur auf protokollarische Erklärung sämtl. hiesiger Bäcker ihr Gebäck nicht an selbe abzugeben, vorgebeugt werden, ein bedingter Verkauf aber von hiesigen Brode ist von Standpunkte der Execution nicht zuläßig. Hievon wird die Bäckerinnung mit dem Beisatze verständiget, daß man eine genauer Einhaltung der bestehenden Satzesvorschriften von u. die Beseitigung der in der Innung selbst bestehenden Mißbräuche, als der vielen Stände, Hausierhandel & mit Zuversicht erwartet

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