stellt das ergebene Ansuchen um gütige Verwendung in Bezug auf die Glockenweihe u. die in Aussicht stehende Spendung der h. Firmung. Der Gemeinderath, welcher als des zunächst für die ganze Gemeinde berufenen Organes für seine Pflicht hält, der öffentlichen Meinung zum Ausdruck zu verhelfen, biethet zur Realisirung des vom Katholickenverein angesuchten Vorschlages um so williger die Hand als hierin nur seinen eigenen Wünschen begegnet wird, er läßt das beantragte Bittschreiben an den hochwürdigsten Herrn Hrn Bischof von Linz, worin unter Hinweis der Dringlichkeit der bereits zur Weihe in Bereitschaft stehenden großen Glocke bestimmt gebethen wird, im Delegationswege Sr. Hochwürden Herrn Canonicus und Stadtpfarrer Plersch zu delegniren, dieser Wunsch von der Gemeinde allgemein genährt wird ingleichen sieht derselbe der durch die hochwürdige Geistlichkeit verkündete Firmung mit Zuversicht entgegen, u. bey dem bekannten Hirteneifer des Herrn Bischof für den Verhinderungsfalle der Erfüllung jenes Versprechens ein Einladungsschreiben an den Herrn Cardinal Fürst Schwarzenberg zur gütigen Bevorwortung Sr. bischöflichen Gnaden vorlegen. Hievon ist der löbl. Katholicken Verein rathschlägig zu verständigen. III. Section No. 1923. Das provisorische Commando der Nationalgarde stellt das Ansuchen zur Anschaffung des nöthigen Pulvers Behufs der Ausrückung vom 23. Septbr. 849. Die Anschaffung des innbesagten Pulvers auf Koten der Gemeinde bewilliget, wovon der
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