Ratsprotokolle 1849

Schlagung einer Schiffbrücke nothwendig wäre, so soll die Stadt berechtiget seyn, sich an die auf diesem Grunde befindlichen, ihm auch zur Nutznißung überlaßenen Bäume oder an den Reitstecken unentgeldlich anheften zu dürfen 7. Wird dem Bittsteller die Bewilligung ertheilt, daß er die beantragte Versicherung dieser Grundparzelle Nr. 159. mittels einer Schlacht nach der Enns, und zwar Vom Rinsall oder der Gränze zwischen der Gemeinde Jägerberg und der Stadt Steyr im Pla-- ne bey A. angefangen bis B in einer Länge von 14° 2' 0" u. von da gegen das Eck seines Stadelgebäudes in einer Breite von 11° 0' 0" Von B bis C. in einer Länge von 14° 0' 0" u. gegen seiner Gartenmauer in einer Breite von 9° 0' 0" Fürtrag 28° 2' 0" Übertrag 14° 2' 0'' Von C bis D das ist bis zur Ausfuhr in einer Länge von 17° 5' 0" u. gegen dem ehemaligen Schiffmeisterstadel Hausparzelle No. 1188 in einer Breite von 10° 5' 0" dann von D bis zur Zellerleithen bey E. in einer Länge von 6° 2' 0" zusammen in einer Lange von 52° 3' 0" ungehindert vornehmen könne, jedoch darf besagte Schlacht nicht höher als jene des vormaligen Schopperplatzes aufgeführt werden. 8. Allfällige Beschädigungen an der vorbenanten Schlacht, welche durch Elementar- oder sonstige Ereigniße vorfallen sollten, treffen einzig und allein den Bittsteller. 9. Die Gemeinde Stadt Steyr bewilliget endlich, daß dieses dem Hrn. Bittsteller eingeräumte Be-

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