Pferden handelt. IV. Section No. 1833 & 1854. Vinzenz Mayr bittet um Überlaßung von 2 städtischen Grundflecken u. überreicht den verfaßten Situationsplan bezüglich der Versicherung und Herstellung der selben. Werden dem Bittsteller die beiden Grundflecke Parc. No. 157b nach seiner Gartenmauer im Ausmaß von 49 □K u. die Parzelle No. 150 Waßer mit 157 □K gegen unentgeldlich zu seiner immerwährenden freyen ungestörten Benützung überlaßen, daß 1. Behält sich die Stadt das Eigenthumsrecht bevor. 2. Hat Bittsteller, die auf diese beyden Grundflecke haftenden Steuern zu übernehmen u. zu bezahlen. 3. Hat Bittsteller längst seiner Gartenmauer beym Wasser eine 10 Schuh breite Straße herzustellen, und fortwährend in dieser Breite zu belaßen, u. im guten Stande herzuhalten. 4. Hat Bittstiller die Ausfuhr aus dem Waßer wie im Plane bey F angezeigt ist, in einer beiläufigen Länge von 5 Klft u. einer Breite von 2 Klft 3 Schuh zweckmäßig und dauerhaft auf seine Kosten auspflastern u. herstellen zu laßen. 5. Sollte die Stadt oder dessen Bürgerschaft bey dieder Ausfuhr, oder auf der von ihm herzustellenden u. herzuhaltenden Straße Holz oder andere Gegenstände auszuführen haben, so darf von Seite des Bittstellers in dieser Beziehung kein Hinderniß in den Weg gelegt werden. 6. Im Falle als durch Hochwaßer oder andere Ereigniße eine oder die andere Brücke beschädigt oder weggerissen werden sollte und die
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