für 7 Klftr Holz. Dem Kaßaamte zur Zahlung dieser 3 fl 30 xr CMz. No. 1847 & 1859. Note des Magistrate Steyr wegen Überlaßung von Kanzley- und Arrestrequisiten an die neu zu errichtenden Gerichte. Ist die Renote dahin zu erlaßen, daß man von den Kanzleyrequisiten nur die im Depositenamte stehende grünangestrichene eiserne Kaßatruhe ganz u. gar, dann provisorisch sämtliche Requisiten der Arreste u. beyden Verhörszimmer insoweit es möglich ist, mit Vorbehalt des Eigenthumsrechtes u. der seinerzeitigen Zurückstellung, mehr aber nicht entbehren komm, weil die übrigen vorhandenen Gegenstände zur Amtierung des Gemeinderathes mit Rücksicht auf den der Gemeinde künftig übertragen werdenden Wirkungskreis selbst nothwendig sind. Es ist daher hierüber ein Inventarium zu verfaßen gehörig zu fertigen und dieser Note anzuschließen. Weiters ist derselben beyzufügen, daß der Gemeinde die Beyschaffung derley noch fehlenden Requisiten, oder eine Beitrag leistung dazu aus der Hinsicht erlaßen werden wolle, weil dieselbe bekanntlich sich zu einem so großen Opfer auf Gebäude Adaptirung erbothen hat. 1860. Schreiben der kk. GerichtsEinführungs Coõn für Österreich ob der Enns u. Salzburg dto 31. Aug. d.J. Z. 1486 wegen Räumung des Exjesuitengebäudes, Unterbringung der kk. Kreishauptschule u. provisor. Benützung der Arrestlokalitäten im Excölesti nergebäude. Nach erstattetem Vortrag des von Referenten: Es sey an den Maãt Steyr die Delegation des Industrie u. Gewerbsverei-
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