hat beschlossen, daß die von Hrn. Medick beantragte u. zu Protokoll gegebene wochentl. Ratenzahlung seines Strafbetrages pr. 46 fl C.M. nicht angenommen werden könne, weil mit Ende des Jahres 1849 die ArmeninstitutsRechnung ordentlich und gehörig abgeschlossen werden muß. Die vom Gemeinderathe bestimmten Raten zur Zahlung des oberwähnten Strafbetrages sind: Herr Medik hat in September 1849 10 fl Oktober 10 fl November 10 fl Dezember 16 fl zu bezahlen. Hievon ist Hr. Medick durch Rathschlag zu verständigen, mit dem Bedeuten, daß es im ferneren Weigerungsfalle bey der angekündeten Execution sein verbleiben habe. No. 1786. G Die Konkurrenz Rechnungsführung bittet den anliegenden Armen Arzney Conto des Hr. Apotheker Stiegler vom I. Militär Quartal 1849 der höheren Censur zu unterbreiten, u. daher dem k.k. Kreisamte vorzulegen. Dem wohllöbl. k.k. Kreisamte mit Einbegleitungsbericht vorzulegen. No. 1789 Die Armen Instituts Rechnungsführung zeigt ad No. 1644 hiemit an, daß sie zur Anlegung des Alois Weller'schen Legats pr. 100 fl C.M. noch keinen Platz gefunden, u. schlägt daher vor einstweilen hiefür eine 3 % Kaßaanweisung pr. 100 fl C.M. anzukaufen. Der Gemeinderath in Steyr hat bey seiner Versammlung am 24. Aug. 1849 beschlossen, daß das zum ArmenInstitute der Stadt Steyr bestimmte Aloys Weller' sche Legat pr. 100 fl C.M. einstweilen bey der bestehenden Sparrkaßa fruchtbringend angelegt, und
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