Ratsprotokolle 1849

wo dann die Gebrechen so weit sie die Wände betreffen, von Seite der Wehrgrabengesellschaft, die übrigen aber, nämlich jene an den Ennsbäumen und der Bestreuung im städt. Regiewege wovon 2/3 die Stadt u. 1/3 der Wehrgraben zu tragen hat, behoben werden sollen. 1770. Herrn Anton Haller, Mitglied des Gemeinderathes bittet um Enthebung von den Comiteberathungen und commissionellen Verhandlungen. Nachdem nach dem Gemeindegesetze § 14 jedes gewählte Mitglied verpflichtet ist ein Jahr Dienste zu leisten, und daher früher eingegangene Verpflichtungen dem Gesetze und der Gemeinde gegenüber vor späteren freiwillig angenommenen nicht aufgehoben werden können, so ist der Bitte um Enthebung von der Dienstesleistung in Gemeindesachen nicht zu willfahren, um so mehr, als selber Referent und überhaupt ein sehr brauchbares Individuum ist. 1800. Herr Anton Haller bittet um Urlaubsbewilligung von 14 Tagen nebst gleichzeitiger Übertragung des Referates an den früheren Berichterstatter. Wird Herrn Bittsteller der angesuchte 14 tägige Urlaub bewilligt. Herrn Anton Haller gibt in Erledigung seines Gesuches um Enthebung von den Comiteberathungen und commissionellen Verhandlungen zu Protokoll: Ich bitte den löblichen Gemeinderath die in der Kundmachung des Magistrats und Bürgerausschusses v. 19. Sept. 1848 ausgesprochenen in der ausserordentlichen Sitzung v. 4. Dezember 1848 bei Anname der Geschäftsordnung durch den gewählten Ausschuß mit eigenhändiger Unterschrift zur Rechtskraft erwachsenen Grundsätze unverrückt im Auge zu behalten und deren con-

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