zur Berathung der Gemeinde-Ordnung für Steyr zugewiesen. 1782. Quittung des Josef Oberhuber pr. 2 fl C.M. für den aufgegriffenen und assentierten Joh. Kochmann. Zur Zahlung aus der Stadtkasse. 1788. Note des Magistrates mit der Relation des Consc. Amtes über die ex offo Assentirung des Franz Moser mit der Bitte um Anweisung der Vorführungskosten pr. 8 fl 49 xr C.M. Zur Revision. 1790. Kr. A. Sign. mit dem Gesuche des Joh. Langerbaur um Einleitung der Sistirung und Sicherstellung bfd. die Wegbrechung der Hausantrittsstiege bis zur Erledigung des letzten Vergleichsantrages oder des gegen den Beschluß des Gemeinderathes einzureichenden Rekurses. Ist der ganze Akt dem k.k. Kreisamte mit Note vorzulegen. 1795. Kr. A. Sign. über den Bericht in Betr. der Zuständigkeit des Nadlers Mathias Berger. Bei den Akten zu hinterlegen und Mathias Berger mit Abschrift zu verständigen. 1796. Reggsverordnung bfd. die Eidesablegung der Mitglieder des Gemeindevorstandes.Zur Wissenschaft. 1798. Anerkennungsschreiben des Herrn Landeschefs über die Kundmachung des Gemeinderathes bezüglich der Aufname der Wohnpartheien, Arbeiter und Dienstbothen. Wird zur erfreulichen Wissenschaft genommen. 1799. Schr. des Dist. Coates. Garsten mit einem Auszuge aus dem Protokoll wegen Aufstellung eines Revierjägers für die Gemein-
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