wesentlichsten Aufgaben des durch die Wahlen des Monats Oktober v. J. berufenen Ausschußes ist, die Gemeinde Ordnung für die Stadt Steyr zu entwerfen, hierin endlich die Initiative ergriffen werden muß, so ist dieser Entwurf in Hinsicht seiner Anwendbarkeit und Anpassung auf die hierortigen Verhältniße zur umsichtigen Prüfung und Begutachtung umso mehr eine Comité zu übergeben, als ein ähnlicher der von dem Hrn. Kreischef zugesicherte für die Hauptstadt Linz bestimmt umso richtiger beurtheilt werden kann. Dieses Comité wozu sämtl. Herren Ausschüße einzuladen sind würde sich wöchentlich einen und zwar Montag 2 Uhr Nachmittags versammeln und hätte unter Interveniren des löbl. Magistrates in der Person des Herren Rathes Bleyer aus den Herren Gemeindeausschüßen, als den Herren Referenten und Schriftführern zu bestehen, um, wenn möglich noch vor Ablauf des erhaltenen Mandates den ausgearbeiteten Entwurf der Vollberathung zu unterbreiten. 1659. Kr. A. Verordnung bfd. die Feststellung der selbständigen Ortsgemeinden im Traunkreise behufs der Einführung des Gemeindegesetzes. Ist ein Exemplar dieser Verordnung dem Gemeinderichter von der Gmain unverzüglich gegen Empfangsbestätigung, welche dem Kreisamte einzusenden kommt, zuzustellen; übrigens, da es in dieser Verordnung wörtlich heißt: die politischen Obrigkeiten haben die gegenwärtige
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