Ratsprotokolle 1849

geben werden. Übrigens hat dieselbe binnen 8 Tagen bei dem hiesigen Polizeiamte unter Nachweisung einer gesetzl. Erwerbes ihren Heimathsschein von der Zuständigkeitsbehörde Schloss Steyr zu hinterlegen, widrigenfalls sie von hier weggewiesen würde. 1612. Gesuch der hiesigen Bäcker um Satzesregulirung und Beschränkung der Landbäcker auf die angewiesenen Wochenmarktstage. Nachdem die hohe Regierung in ihrer Entscheidung v. 25. d.M. 1848 Z. 28474 auf eine zeitgemäße Satzesregulirung nicht eingegangen, so wird dieses Gesuch den löbl. Magistrate als Vollzugsbehörde zur wirksamen Amtshandlung mit dem Beisatze zugewiesen, daß der Gemeinde-Ausschuß allen Ernstes will, daß den Bäckern der volle gesetzliche Schutz gegen jede Gewerbsstörung zu Theil werde, dieselben aber auch gehalten seien, die bestehenden Satzesvorschriften tariffmäßig zu befolgen und bei gegründeten Beschwerden der Beeinträchtigung von seiner Seite auf die Unterstützung höheren Amts zählen können, als sie ein Nichteinhalten des vorgeschriebenen Gebäckes nach Preis und Gewicht in Folge der Klagen des hiezu berechtigten kaufenden Publikums die gesetzliche Strenge hervorrufen müßten. 1618. Josef Langerbaur meldet gegen den Bescheid vom 20. d.M. Z. 738 wegen Kassirung der Antrittsstiege bei seinem Hause den Rekurs an das k.k. Kreisamt an u. bittet um eine Abschrift der letzten hohen Reggsentscheidung. Wird dem löbl.

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