rung für den Schuhmacher Anton Schürr. Wird wegen der rücksichtswürdigen Gründe des Bittstellers und dessen wirklich ärmliche Umstände auf eine Minderung von 5 xr auf 3 fl eingerathen. 1483. Note des Magistrates bfd. die Erw. St. Minderung des Seb. Hager. Da Bittsteller gegenüber seinen Gewerbsgenossen in seiner Erw. Steuer nicht über setzt scheint, kann auf eine Herabsetzung nicht eingerathen werden. 1484. do. do. bfd. die Erw. St. Minderung des Uhrmachers Joh. Watzek. Wird bei den ärmlichen Umständen des Bittstellers auf eine Minderung bis 3 fl eingerathen. 1485. do. do. des H. Joh. Schlager. Da Bittsteller unter allen seinen Gewerbsgenossen allein die Erw. Steuer mit 15 fl bezahlt, gegenwärtig keine Märkte mehr besucht, so wird auf eine Minderung bis 8 fl eingerathen. 1487. do. do. Viktualienhändlers Joh. Huemer. Wird aus Billigkeitsgründen auf eine Herabsetzung von 8 fl auf 5 fl eingerathen. 1488. do. do. des Bäckenmeisters Joh. Lindhuber. Ist dieses Gesuch zur Bevorwortung nicht geeignet. 1489. do. do. des Bortenmachers Josef Buberl. Da sich bei günstiger Conjuncturen in Ungarn und Kroatien auch die Geschäfte des Bittstellers wieder bessern dürften, so wären derselbe dahin zu verbescheiden. VI. Sektion Ad 1408. Erinnerung in Betr. der Karl Peser'schen Verpflegskosten pr. 4 fl 6 2/4 xr C.M. Ist sich wegen Einbringung dieser Kosten an den Magistrat Eferding zu verwenden.
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