Selbstzahlenden. Dem Hrn. Rechnungsrevidenten zur Revision. 1363. Protokoll mit Hrn. Alexander Neumann bfd. die Berichtigung der Verpflegskosten seines Lehrjungen Mich. Heinrich. Nachdem diese Verpflegskosten pr 5 fl 42 xr CMz bereits von der Mild. Vers. F. Rechn. Führung in Empfang gestellt wurden, lediglich bei den Akten aufzubehalten. Zur I. Sektion. Entworfenes Schreiben des Herren Ausschußes Haller an das löbl. Pfleggericht Garsten um Mittheilung der auf das provisorische Jagdgesetz dto 7. März d.J. Bezug nehmenden Verfügungen. Dieses entworfene Schreiben auszufertigen. Herr Gemeinde Ausschuß Haller bringt rücksichtlich der genauen Beachtung der Brot- und Rindfleischsatzung folgendes vor: Wenn man an allen öffentlichen Plätzen zur vollen Beruhigung des Publikums den Brotund Rindfleischsatz affigirt liest, diese Kundgebung die Unterfertigung des Gemeinderathes trägt, so ist wohl der klare Beweis vorhanden, daß darnach zu achten sowohl für die Betheiligten Gewerbsgenoßen als auch das kaufende Publikum ein unabweisliches Geboth ist. Wenn daher die Bäcker in der bestimmten Satzung nach Willkühr vor gehen, das tariffmäßige Brot um den angesetzten Preis, trotz der Kundmachung zu liefern verweigern, so tritt die Nothwendigkeit ein, daß zur Aufrechthaltung des Gesetzes, des Ansehens das Gemeindeausschußes der Magistrat als executive Behörde mit
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2