bestehenden Geschäftsordnung die Obsorge für die allgemeine Ruhe, Ordnung und Sicherheit der Gemeinde-Ausschüsse übertragen ist, bei Feuersgefahren bezüglich der Initiative zu benehmen sei. Der Herr Vorsitzende beantwortet diese Frage dahin, daß in derlei Fällen den Magistrate nach der ohnehin bestehenden Feuerlösch-Ordnung die Executive zustehe und er in diesem Sinne zu interveniren zur Pflicht erkenne. Haydinger Gaffl Reitmayr Seidl Anton Heindl Nutzinger Stigler Plersch Wickhoff Degenfellner Harratzmüller Wittigschlager M. C. Reschauer Gärber Schwingenschuß M. Lechner J. Krenklmüllner Bindlehner Vögerl Schriftführer
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