Ratsprotokolle 1849

nach meiner Ansicht bey dem besten Willen und der anerkannten Thätigkeit der mit diesen barmherzigen Werk betrauten 6. Section des l. G. durch die Schwestern wesentlich bessere Pflage und Warte in Aussicht steht; im Anbetracht des allfälligen in der Praxis sich ergebenden Uibelstande auf freundschaftlichen Wege auch hierdurch in zu haben, in Anbetracht, daß der Comune jedenfalls das Recht einjähriger Kündigung vorbehalten, in Anbetracht endlich, daß die Idee von der Wohlthätigkeit dieser Gestalt der Wunsch nach baldigem Besitze dieses Institutes schon so tief in unsere Mitbürger gedrungen ist, daß selbe eine längere Verzögerung nur mit größtem Widerstreben aufnehmen würden, stimme ich, obwohl von der guten Absicht und der Zweckdienlichkeit der in § 13 und 16 in Antrag ge- [?] Amendements überzeugt, bey Uiberschau der ganzen Sachlage und so weit mir als derzeitigen Ausschuß überhaupt ein Stimmrecht in dieser Angelegenheit zusteht – unbedingte Annahme des mit den Orden der grauen Schwestern negocirten, von den hohen Behörden genehmigten, von Sr. Majestät sanctionierten Contractes. 5. d.M. Steyr 6. Juni 1849 Nutzinger

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2