Ratsprotokolle 1849

als auch den ehrwürdigen grauen Schwestern genehmigt wurden, so hat der gegenwärtige Gemeindeausschuß dieses ganze höchst wichtige Operat um eine vollkommen abgeschloßene Thatsache überkommen, und erscheint daher die Unterzeichnung der Verträge durch die gegenwärtigen Gemeindeausschußmitglieder als eine durch die Wiener des Jahres 1848 verspätete Form?, deren bindende Kraft auf dem Majoritäts Beschluß ihrer Vorfahren beruhend, sie jede Verantwortlichkeit enthebt, wohl aber ihnen die unvermeidliche Verbindlichkeit auferlegt, die positiven eher alter Tathen zu übernehmen bemüßigten Parteysstipulationen unverrückt im Auge zu behalten, und nach Uebernahme des besagten Ordens g[?] haft mit den stiftbrieflichen Rechten des Mildenversorgungsfondes zu überreichen. Auch bleibt es ihre Aufgabe die in dem Vertrage unterlassenen stiftbriefmäßig gebothene Aufnahme kranker Dienstbothen und Gesellen als dringender Wunsch in der F[?]dungs Gesuche die gefertigten Verträge zur Kenntniß der hohen Behörden, wie der wohlehrwürdigen Schwestern zu bringen, und im Wege mündlicher Verhandlungen die für nothwendig erkannten Modifikatoren zu erlangen. Indem ich hiemit als Vertretter der Gemeinde klar meinen Standpunkt bezeichnet habe, kann weder von Verantwortlichkeit noch von Vernehmung[?] der Rede seye, sondern ich habe einfach diese höchst richtige bereits früher abgeschlossene Gemeindeangelegenheit für die Zukunft, zur genauen Wissenschaft zu nehmen, und

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