zur baldigen Aufname der Kranken daselbst durch den Bauübernehmer Herrn Cooperator Aigner ehemöglichst und ungesäumt zur Vollendung gebracht wurde, so stelle ich folgenden Antrag: Es habe von dem unterm 1. Juni d.J. Z. 1157 wegen Abänderung des Vertragsentwurfes gefaßten Beschlusse sein Abkommen; es sei daher der abgeänderten Vertragsentwurf nicht der h. Regierung zur weitern Prüfung vorzulegen, sondern lediglich bei den Akten aufzubehalten; übrigens die Verwahrung des Gemeinderathes v. Schönthan gegen die Fassung des § 13 im h. Orts genehmigten Vertragsentwurfe im Sitzungsprotokolle aufzunehmen, endlich sei Herr Cooperator Aigner als Bauübernehmer von der Ausfertigung und Einsendung des Vertrages an die wohlehrwürdigen barmherzigen Schwestern wegen ungesäumter und baldiger Vollendung des Baues um Krankenhause mit Dekret zu verständigen. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herren Votanten einverstanden, daher: Conclusum per unanimia: Nach dem Antrage des Herrn Ausschusses Gärber und werden die einzelnen Amendements der Herren Ausschüsse Nutzinger und Haller hier angeschlossen, welch Letzteren sich auf den Herrn Ausschuß Stigler anschließt. Haydinger Gaffl Eysn Joh. Nutzinger Brittinger Anton Heindl Plersch Sonnleitner Degenfellner A. Vögerl Stigler
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