fizierte Vertragsentwurf dem besagten Orden nun mitgetheilt und von ihm auch angenommen wurde, in Folge dessen der Magistrat mit kreisämtl. Dekrete v. 28. April v. J. Z. 4270 über die mit Regierungsdekrete v. 11. April v. J. Z. 8481 ertheilte Genehmigung dieses von beiden vertragschließenden Theilen angenommenen Vertragsentwurfes beauftragt worden ist, den Vertrag nunmehr auf klassenmäßigen Stempel in der nöthigen Anzahl Exemplare auszufertigen, so ist in Folge dieses Sachverhaltes diese Angelegenheit als eine vollkommen abgeschlossene Angelegenheit zu betrachten und in Erwägung dieses Umstandes vom Gemeinderathe unterm 5. d.M. der Beschluß gefaßt worden, den a. h. und hohen Orts genehmigten Vortragsentwurf nunmehr sogleich auf klassenmäßigen Stempel in 2 Exemplaren auszufertigen und von sämmtlichen Gemeinderathsgliedern nach vorausgegangenen Fertigung von Seite des Magistrates zu unterzeichnen. In weiteren Erwägung, daß Herr Referent v. Schönthan laut seiner Eingabe de praes. 4. Juni d. J. Z. 11715 gegen die Fassung des §13 im mehrerwähnten Vertragsentwurfe als die Rechte und Verbindlichkeiten der Stadtgemeinde Steyr als Eigenthümerin des Milden-Versorgungsfondes verletzend seine Verwahrung einlegte, und in Berücksichtigung, daß der zeitweilig unterbrochene Bau im Krankenhause
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