Ratsprotokolle 1849

bisher von Anna Hainz innegehabten u. nun erledigten Bruderhauspfründe pr. 8 xr nebst der Gnadengabe von monatl. 2 fl ausbezahle. Ferner, ist der H. Inspizient u. der Hausmeister des Krankenhauses anzuweisen daß bey Entlaßung oder Tod eines Individuums das leere Bett sammt dazu gehörigen Leibwäsche u. anderen mit der Verpflegung eines Kranken in Verbindung stehenden Gegenständen allsogleich gereinigt, dieselben in Form einer Consignation in Duplo mit Angabe der Beschaffenheit u. das Werthes verzeichnet, u. nach gegenseitiger Fertigung dieser Consignation an die barmherzigen Schwestern übergeben werden die eine Consignation ist hieher jedesmal einzureichen. Bei dieser Bestimmung versteht es sich selbst, daß es von der weiteren Aufnahme von Kranken von Seite der Stadt sein Abkommen habe. Hievon ist die M. V. F. Rechnungsführung, der Obmann des Sondersiechenhauses, der Hr. Inspizient Reichl, u. der Hausmeister Trixner mit Rathschlag zu verständigen. No. 2744 ad 2697 Erinnerung in Betreff der hierher zuständigen Siechen u. deren fernere Unterbringung u. Verpflegung u. auf welche Art die Zuweisung der Kranken aus der Kathegorie der M. V. F. u. Armeninstituts Pfründler an den Orden der barmh.. Schwestern zu geschehen hat. Wird die M. V. F. Rechn. Führung beauftragt, das jährliche Einkommen u. die entfallenden Auslagen des Fondes in einen Ausweis hieher vorzulegen, um hiernach u. nach Einsicht des Stiftbriefes ermeßen zu können, ob die Naturalverpflegung der Siechen ermöglicht werden kann. Mittlerweile sollen dieselben so viel wie möglich an die barmh. Schwestern abgegeben, diejenigen aber, welche dort nicht aufge-

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