Ratsprotokolle 1849

Genuß dieser Stiftung anzusprechen haben dürften, hiemit auffordern, ihre Schritte gehörig einzuleiten, u. denselben diesfalls hilfreiche Hand biethet. No. 2572 Eingabe des H. v. Schoenthan mit der Rechnung der für die Gemeinde angeschafften Waffen. Mit Bescheid vom 12. 7ber 1848 womit die Erfolglaßung der von h. Regg. laut Dekr. v. 2. Aug. 1848 Z. 18184 zur Anschaffung von Gewehren für die National Garde bewilligten 2000 fl C.M. angeordnet ist, wurde zugleich die Rechgslegung u. Aufnahme ins städtische Inventarium der gelieferten Gewehre dekretirt. Da Sie seither dieser Anordnung nicht nachgekommen sind, so werden Sie hiemit alles Ernstes aufgefordert, die Rechnung über 2000 fl C.M. für angeschafte Gewehre bis zu dieser Summe, als städtisches Eigenthum spezifizirt, zum Ankaufspreis Gattung & Zahl nebst Standeslisten, in weßen Händen sich diese Waffen befinden, binnen 8 Tagen hierorts zu legen; würde der gegebene Termin nicht zugehalten, die Rechnungslegung nicht wie verlangt, erfolgt seyn so sehr man sich gezwungen, so unliebsam es auch wäre, die Anzeige hierüber h. Ort zu erstatten. Über die weitere Forderung, deren Rechnungslegung mit jener vom 17. Xber 1848 dem Ziffer nach durchaus nicht übereinstimmt, werden Sie abermals auf den Bescheid v. 2. Jänner 1849 gewiesen, u. falls Sie ein Recht gegen die Gemeinde dieser ohne Wißen u. Auftrag derselben veranlaßten Anschaffung zu erwirken vermeinen, so werden Sie auf den Rechtsweg verwiesen. No. 2602 Note des N. G. Commandanten Haller wegen Standeslisten u. Gewehranschaffg. Ist an das k.k. Kreisamt

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