führung hievon in Kenntniß zu setzen, damit dieses Legat samt der Baarschaft pr 15 fl 51 1/4 xr CMz in der Arm. Inst. Rechnung in Vormerkung gebracht werde. Auch ist der löbl. Magistrat als Justizstelle anzusuchen, die in deposito liegende Staatsschuldverschreibung dto. Wien 1. Januar 840 Z. 1344 4 % ausfolgen zu lassen u. die Einleitung zu treffen, daß von der vorbemerkten Staatssch. Verschreibung die nach Gratz verwiesen Intereßen, die somit 1. Jänner 840 im Rückstande sind, gehörig erhoben werden können, die in Folge Ministerial Erlaßauftrages abverlangt und u. in die Staatssch. Tilg. Fondskasse in Wien abgeführten 15 fl 51 1/4 xr CMz abverlangt und der Arm. Inst. Kasse zu Steyr, wo ohnehin vermög Vermächtniß eigentlich gehörig sind, abgeführt werden. Die aus der Josef Geymayr'schen Verlaãft von Wels für das ArmenInstitut zu Steyr noch mitfallenden 300 fl als Hälfte von 600 fl hängen von weiteren Verlaãfts Abhandlungen in Wels ab, jedoch ist dieser Bezug, obgleich ungewiß und unsicher bei der Arm. Inst. Rechn. Führung allhier einstweilen extra colonam immer in Vormerkung zu bringen, damit das Vermächtniß nicht in Vergessenheit komme. Wovon die Arm. Inst. Rechn. Führung mittelst Abschrift in Kenntniß zu setzen ist. 256 G. Schreiben des Hrn. Hauptschuldirektors Hansbauer
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