Ratsprotokolle 1849

v. 13. Mai 848 z. 12170 u. 19. Sept. 848 Z. 6093 die höhere Genehmigung der Passirung eines weiteren Darlehens aus was immer für einer Quelle nach gesucht werden, jede weitere Anschaffung von Waffen etc. über obigen Betrag vor der Hand bis zur gänzlichen Regelung des wichtigen Institutes den National-Garden durch das Erscheinen des in naher Aussicht stehenden durch den Reichstag zu berathenden definitiven NationalGarde-Gesetzes unterbleiben, die bereits angeschafften Waffen etc. so viel selbe bereits durch deren Bezahlung aus der Communkasse auch städtisches Eigenthum geworden sind, seien als der Stadt eigenthümlich zu bezeichnen u. selbe, so wie die vorhandenen Patronen etc. etc. in das städtische Inventar aufzunehmen auch durch die Commandanten Sorge zu tragen für ein Namensverzeichniß (oder Standeslisten) in wessen Händen sich diese Waffen etc. befinden um im Falle eines Mißbrauches derselben durch ihre anderwertige Aufbewahrung Vorkehrung treffen zu können. Mit diesem Antrage sind sämmtliche Herrn Votanten mit Ausnahme des Herrn Ausschusses v. Schönthan, welcher bei diesem Vortrage abgetreten ist, einverstanden, daher: Conclusum per unanimia Nach dem Antrag u des Herrn Referenten.

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