Ratsprotokolle 1849

sten Stellung mit allen ihren Consequenzen getreulich zur allseitigen Beruhigung zu relationiren. 2. Das Polizeyamt wurde beauftragt, dem Gemeindeausschusse ein getreues Verzeichniß sämtlicher zur heurigen Stellung berufenen, aber nicht erschienenen Stellungspflichtigen zu übergeben mit folgenden Rubriken: Legal oder illegal abwesend, Tag der Ausstellung des Wandertermines nebst Bemerkung des Ablaufes, Aufenthaltsamt bekannt oder unbekannt, im ersteren Falle die Berichtigung der unter Datum dahin abgegangenen Widmungsrolle. 3. Der Magistrat wird aufgefordert, die Glieder der I. Sektion von der zur Ralisierung des Contingentes nothwendigen Maß nahmen rechtzeitig zu verständigen. 4. Alle auf das provisorische Rekrutierungspatent vom Dez. 1849 Bezug nehmenden nachträglichen Verordnungen und Circularien zur Kenntnißname dem GemeindeAusschusse zuzumitteln. 5. Kraft des im provisorischen Gemeindegesetze übertragenen Wirkungskreises der Handhabung der Lokalpolizei erläßt der GemeindeAusschuß unter Hinweisung der dießfalls bestehenden Vorschriften eine Kundmachung, worin er die sämmtlichen Hausbesitzer auffordert, bei Aufname von Miethparthien auf dem Polizeiamte Meldung zu machen, jede Veränderung anzuzeigen, ingleichen die Ersteren, wie auch alle Gewerbtreibenden, ob behaust oder unbehaust dringend anzuweisen, die

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