setzlichkeit und Ruhe jene Veränderungen getrost erwarten, welche zum Heile aller Völker Oesterreichs nöthig gefunden wurden. Weiterer Buschluß hierüber am 4. Mai 849. Da die gegenwärtigen außer ordentlichen Zeitumstände der Übungabe jener Adresse ungünstig scheinen, so wurde beschlossen, diese wenn auch vom Pflicht gefühle und Patrio tismus dringend gebothene Mani festation bis auf einend günstigeren Zeitpunkt zu sistiren. Nr. 983 G. Erinnerung wegen Mitfertigung der Quittung über die bei dem kk. Cameral. Zahlamt Linz angewiesenen Vergütung der Patrimonial Gerichtsund VerwaltungsKosten für die Zeit von 7. Sept. bis ult. Dez. 848 pr 1659 fl 25 xr CMz. Da nach Inhalt des KreisamtsDekretes vom 29. April d.J. Z. 4908 diese Quittung von dem Herrn Bürgermeister Sebastian Haydinger und dem Herrn Vorstande des GemeindeAusschusses auszufertigen ist, ein solcher Vorstand aber bis jetzt noch nicht gewählt ist, so wurde einstimmig beschlossen, daß bezüglich dieses Vorstandes das die Mitfertigung der fragl. Quittung von Seite des Herrn Gemein-
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