de und vollziehende Behörde mit ihren Sondernamen dem aufgestellten Grundsatz zu der gleichen Berufung eines Jeden zu demselben Zwecke widersprochen unliebsam Erinnerungen eines glücklich ein Grabe getragenen Systems hervorgerufen, so einigte man sich dahin, eine Geschäftsordnung im Sinne der Gleichberechtigung zu entwerfen, um mit sorgfältiger Benützung der vorhandenen Kräfte das gemeinschäftliche Ziel zu erstreben. Die zu diesem Ende abgefaßte Geschäftsordnung war in einem außerordentlichen Sitzung der allgemeinen Berathung unterzogen, und wurde mit Ausname der noch immer in suspenso befindlichen § 1 u. 2 einstimmig angenommen Kind gefertigt. Sie, von der wir leider bis zur Stunde noch keine Abschrift besitzen, sollte so lange bindend bleiben, als nicht durch Praxis erwiesenen Übelstände neue Formen erheischen, und der Gesammtwille auf Abänderung der sich selbst zugebenen Gesetze dringt Ich habe das vorausgeschickt, um hieraus mein Recht zu folgern, die Theorie mit der Wirklichkeit in Paralelle zu stellen und weil mein Hierseyn mich drängt, das auszumachen, was ich denke, und mich gerne bescheiden lasse, wenn ich im Irrthume bin. Vielseitige Berührungen mit meinen Mitbürgern, unverhollene Äußerungen derselben haben mir die Gewißheit verschafft, daß über den Wirkungskreis des Gemeinde-Ausschusses, dessen Leistungen, und die hierauf verwendete Thätigkeit sehr mangelhafte und zum Theile oft ganz unrichtige Vorstellungen in publico verbreitet sind.
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