Ratsprotokolle 1849

diesfälligen Dekrete auszufertigen, den Linzer Zeitungsblättern und dem hiesigen Blatte einzurücken und das Diurnum auf 30 xr CMz zu bestimmen, welches auf Kosten der h. Staatsverwaltung zu verrechnen ist. 585. Rechn. Revident berichtet über den Ausweis pcto Reluirung des Getreidedienstes von den Schekenamtsunterthanen. Da nach dem Sinn des a.h. Patentes wegen Entschädigug der auf Grund u. Boden haftenden Lasten die Be rechtigten und Verpflichteten in Bezug auf die Ausgleichung unter sich gar nichts mehr zu verhandeln haben, da die Rückstande pro 848, dann die Ablösungsteuer der Grundlasten in den Steuern an die Staatskasse zu entrichten sind u. von den Letzteren an die Berechtigten erfolgt werden, so hat es mit der Einhebung der nach Ausweis über das pro 848 in Geld reluirte Dienstgetreide der Schekenamtsunterthanen sein Abkommen. Wegen Evidenzhaltung dieses Getreiddienstes wird jedoch das Kassaamt beauftragt, den selben nach dem im erwähnten Patente gegebenen Andeutungen zu berechnen u. in Vorschreibung zu bringen. 604. Kr. A. Sign. mit den Beilagen zu den Erläuterungen über die Kassaamtsrechnung pro. 846. Dem Rechn. Revidenten zum weiteren Gebrauche. 610. Regg̃skundmachung über die Behandlung der am 1. Mai verloosten ungar. Hofk. Oblionen. Parien zu vertheilen.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2