Ratsprotokolle 1849

erleichtern durch ein vieljähriges Herkommen dasselbe gewisse Bedürfnisse auf der städtischen Promenade an sich zu bringen gewohnt ist, die letzteren zur besseren und bequemern Zugänglichkeit in neuerer Zeit durch Aufführung des kostspieligen Dammes mit der Berggasse und somit dem Stadtgebiethe enge verbunden ist jede örtliche Veränderung des Standtpunkts von empfindlichen Nachteil für die Verkäufer ist; der Gemeinde Rath sich übrigens nicht ermächtigt glaubt, die betreffenden Hüttenbesitzer von dem mit obrigkeitl. Bewilligung über seinen Verkaufsplätzen ohne dießfälliger Begründung durch höhere polizeiliche Rücksichten, die hier nicht vorhanden, wegzuweisen, endlich vom finanziellem Gesichtspunkte aus die Stadtkasse bei Einhebung der Grund– und Feilhaltungsgebühren auf unvorzusehende Hindernisse stoßen würde. Die Aufstellung der Hütten innerhalb der Bäume wenigstens in der Zukunft unausführbar scheint, so kann derselbe in Berücksichtigung durch von einer Großzahl der Bürgerschaft erhobenen Bedenken und der aufhabenden Verpflichtung, bei allen Communal–Angelegenheiten nur die Gesammtinteressen im Auge

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