die weiters depositirten Conten betrifft, so werden dießfalls die betreffenden Cautionsleger einvernommen, ob sie die Einsendung dieser Beträge an den Tilgungsfond wollen oder nicht, da der Gemeinde Rath trotz aller Verordnungen die Meinung nicht hat, daß das hohe Finanz-Ministerium außer der von dem hohen Reichstage bewilligten Anleihe noch andere Schulden machen dürfe. 299. Note der löbl. Magistrates mit dem Kr. A. Dekr. Z. 1069 bfd. die Maßregeln zur Verpflegung von Cholera Kranken. Die Renote dazu erlassen, der GemeindeAusschuß einstweilen beschlossen hat, daß das jetzt zum Krankenhause dienende Pfarrhöfel als Choleraspital bestimmt wurde; die jetzt darin befindlichen Kranken werden theils in die Versorgungshäuser, theils in die aufgekündeten Wohnung des Hrn. Rathes Buberl und in die der verstorbenen Registrantenswittwe Massatsch im Excoelest. Gebäude untergebracht. Im Übrigen sind die Verhandlungen im Zuge u. werden eifrigst fortgesetzt. 324 Kr. A. Sig. Z. 1028 v. 24. Jänner d.J. wegen Einbringung der Joh. Eder'schen Verpfl. Kosten. Mittelst Bericht an den h. Landesstelle um die Zahlung dieser Kosten pr 11 fl 2 2/4 xr CMz unterm Anschluß der Dokumente aus dem
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