Ratsprotokolle 1849

in dieser nebst dem sonst vorgeschriebenen Lehrgegenständen auch über Geographie u. Geschichte, Naturlehre u. Naturgeschichte, im Zeichnen, in der französischen Sprache u. im Gesange Unterricht ertheillet würde; nun glaubt dem Gemeinde-Ausschuß seine Bitte dahin stellen zu dürfen, durch die mit dieser Einrichtung einer IV. Klasse verbundenen Kosten und Auslagen, als für die Herstellung des benöthigten Lokales für die Beischaffung der nöthigen Lehrmittel und Einrichtungsstücken, so wie auch die Besoldung der nothwendigen LehrIndividuen nicht aus der Stadtkasse, sondern aus dem Religionsfonde bestreitten werden, weil diesem das ganze Vermögen des hiesigen aufgehobenen CoelestinerKlosters, aus welchem den in Steyr bestehende Mädchenschule gegründet wurde, zugefloßen ist u. somit dem selben vermög hohem Studien-Hof-Coõns Dekretes v. 18. Nov. 1784 u. 10. Juli 832 Z. 3261 auch die Verpflichtung obligt, für die Herhaltung dieser Lehranstalt Sorge zu tragen. Hievon ist der löbl. Magistrat mit dem Ersuchen zu verständigen, hiernach den abverlangten Bericht an das kk. Kreisamt erstatten zu wollen. III. Sektion 265. Kr. A. Dekret

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