Ratsprotokolle 1849

nommen, oder als gesund entlaßen werden sollten, in die Krankenzimmer der 3 Versorgungshäuser untergebracht u. verpflegt werden. Zu deren Wartung ist eine im Hause befindliche Person aufzustellen, u. nach Möglichkeit mit einer Stunde zu betheilen. Die allfälligen Pfründen u. Armenportionen der Verpflegten aber sollen als Entschädigung für die Verpflegg. eingezogen werden; diese Maßregel soll als provisorisch nur in so lange seine Gültigkeit haben, bis nach Durchsicht des Stiftbriefes ein definitiver Beschluß gefaßt ist. Ferner wird das Expedit beauftragt, über die mit 21. Dezbr. d.J. im Krankenhause befindl. Personen (mit Ausnahme des Militairs) unter Angabe ihrer Zuständigkeit der allfälligen Pfründe u. der Dauer ihres Aufenthaltes im Krankenhause vorzulegen. In Anbetracht der Anwei¬ sung zur Aufnahme der Pfründler bey den Orden soll ein Verzeichniß derselben, sowohl vom Armeninstitut als M. V. F. Pfründler angefertiget, u. demjenigen H. Gemeinderath übergeben werden, welcher mit dieser Zuweisung betraut wird. Nachtrag der II. Section No. 2730 Elisabeth Jezinger bittet für sich und ihre drey Kinder um eine gnädige Unterstützung laut beyliegendem Zeugniß. Da die vorbenannte Bittstellerin von ihrem Manne ganz verlaßen, und gegenwärtig mit ihren 3 kleinen Kindern in größter Armuth u. Dürftigkeit sich befindet, folglich eine dringende Unterstützung nothwendig ist, so hat der Gemeinderath bestimmt, daß einstweilen vom 4. Jänner 1850 angefangen bis Ende April 1850 der Bittstellerin täglich 4 Kreuzer u. jedem ihrer drei Kinder täglich 1 xr

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