der Wirthe im ganzen Stadtbezirke mit dem Bedarfe u. der Population in keinem Verhältnisse mehr steht, übrigens bleibt ihm bevorgelassen, falls er sich durch diese Erledigung beschwert erachtet, dagegen in gesetzlicher Frist höhern Orts den Rekurs anzubringen, hievon wird auch die Wirthskommunität auf Rathschlag verständiget. 4530. Prot. mit den Vorstehern des Messererhandwerkes über das Gewerbsgesuch des Franz Friedrich. Aufzubehalten und wird dem Franz Friedrich auf sein Gesuch unter Rückschluß der Beylagen bedeutet, daß demselben die angesuchte personelle Messerergerechtsame nicht verliehen werden könne, weil der gegenwärtige Zeitpunkt und das allseitige Stocken des commerziellen Verkehrs der Messerartikel, welches bereits das Todtliegen von 22 Messergewerben zu Folge hatte, eine Vermehrung dieser Gewerbe durchaus nicht bedinge; es bleibt ihm daher bevorgelassen, als er sich durch diese Erledigung beschwert erachten wollte, gegen selbe den Rekurs in gesetzlicher Frist höhern Orts zu überreichen, wovon auch das Messererhandwerk rathschlägig verständiget wird. Haydinger Gärber Sekr.
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