väterliches Haus um 3350 fl CMz u. die Gerechtsame und 350 fl CMz beyde Realitäten zus. also um 3700 fl CMz erstanden hat, aber auf diesem Reale aber nur Zeit zus. 1739 fl 29 xr von Kapitalien u. Inteẽn hafteten, daher sich der reine Kaufschillingsrest ergibt mit 1960 fl CMz von welchem das Lizitationsprozent sich ergibt mit 19 fl 36 xr u. dieses Perzent aber beym A.F. ohne Berücksichtigung des Schuldenstandes aufgerechnet worden ist mit 37 fl CMz, endlich es in den Lizit. Bedingnissen ausdrücklich heißt, daß die Ersterer die Lizitations- und andere mit der Anschreibung verbundenen Gebüren aus Eigenem zu tragen habe, so erhält Ferd. Exl den Auftrag den obigen Betrag pr 19 fl 36 xr CMz unweigerlich in längstens 14 Tagen zum Armenfonde abzuführen, die A.F.Rf. hingegen hat den übrigen Betrag pr 17 fl 24 xr CMz als zu viel aufgerechnet abzuschreiben. Referat des Hrn. Mag. Rathes Buberl. 3404. Prot. mit Joh. Landsiedl wegen Brotverkaufes mit Gewichtsabgang. Aufzubehalten u. ist das Erkenntniß auf eine Strafe von 5 fl CMz auszufertigen. 3405. Prot. mit Rosalia Brenner wegen do. Idem. 3406. Prot. mit Joh. Hauser wegen do. Idem. 3407. Prot. mit Fried. Medick wegen Satzesübertrettung. Idem u. das Erkennt- niß auf 10 fl CMz zu schöpfen. 3403. Prot. mit Mich. Huber wegen Vorkaufes am hiesigen Wochenmarkte. Idem u. das Erkentniß mit einer Strafe von 1 fl CMz auszufertigen. Haydinger Gärber Sekr.
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