getragen werden müsse, daß er jede Schlachtung zum Behufe der vorzunehmenden Beschau sowohl an den lebenden als todten Thieren dem geprüften Churschmied Reisinger anzeige, der unter einem die Instruction erhält und einen Beschauzettel ausstellt, der jedesmahl obrigkeitlich vidirt werden muß und daß er vor Erhalt dieses Zettels kein Fleisch des gestochenen Pferdes ausschrotte, daß er im Falle, als er außer diesem Bezirke sollte ein Pferd stechen müssen, jedesmahl den Ortsrichter u. einen Sachverständigen zur Beschau beyziehe und sich mit dem Beschauzettel darüber ausweise und daß er sich mit Vorweis dieses Bescheides sogleich zur Erwerbsteuer erkläre. Haydinger Gärber Sekr. Berathschlagungs-Protocoll zur Sitzung am 26. Februar 1848. Gegenwärtige: Herr Bürgermeister Haydinger Mag. Rath Maurer, krank Buberl Bleyer Knoll Sekretär Gärber Referat des H. Mag. Rathes Knoll: 1667. Thatbestandserhebungsacten wider Johann Huber, vagirender Hausknecht wegen Wilddiebstahlsverdacht. Herr Referent liefert die Acten und ist den besonders verfaßten schriftlichen Vortrag ab und ist der Meinung, daß nachdem Johann Huber von diesem Maãte wegen angeschuldeten Wilddiebstahlsversuches aufgegriffen wurde, auch der Maat., wenn gleich mit Requisition des Pflegamtes Schloß Steyr, die Untersuchung zu führen habe, sich übrigens die angeschuldete That nur als schwere Polizeyübertrettung des Wilddiebstahls-Versuches sich darstelle. H. Refe-
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